Notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht

Hallo an alle,

ist es richtig, dass ein notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht nur dann wirksam ist, wenn der Erblasser auch tatsächlich ein Testament aufgestellt hat? Oder ist der Erb- und Pflichtteilsverzicht immer wirksam, auch wenn die gestzl. Erbfolge greift?

Vielen Dank und viele Grüße
Sahne

ist es richtig, dass ein notarieller Erb- und
Pflichtteilsverzicht nur dann wirksam ist, wenn der Erblasser
auch tatsächlich ein Testament aufgestellt hat?

Dass kann nicht sein. Ich kenne Personen, bei denen notarielle Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge existieren, ohne dass ein Testament vorhanden ist. Bei Patchworkfamilien ist das inzwischen wohl „Mode“.

Erb- und Pflichtteilsverzicht immer wirksam, auch wenn die
gestzl. Erbfolge greift?

Man kann doch auf sein Erbe verzichten, unabängig davon warum man erbt (Testament oder gesetzl. Erbfolge).

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für Deine Antwort. Wie wäre denn dann vorzugehen, wenn, in unserem angenommenen, fiktiven Fall, die Erblasserin im April 2008 verstorben wäre und bereits ein Erbschein vom Nachlassgericht ausgestellt worden wäre und die unberechtigten Erben auch bereits ihr Erbe erhalten hätten? Kann man das wieder rückgängig machen? Und was passiert, wenn die unberechtigten Erben aber bereits überschuldet sind?

Viele Grüße
Sahne

In diesem Fall würde ich mich an das Nachlaßgericht wenden, dieses ist dann dafür zuständig, daß der falsche Erbschein eingezogen wird.

Hier gibt es einige Infos:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfa…

Gruß
Tina

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Hallo Tinchen,

vielen Dank, das war sehr hilfreich!

Viele Grüße
Sahne