Reicht eine Vollmacht von der Reha?

Hallo,

Meine Schwiegermutter musste nach mehrmaligen Krankenhausaufenthalten und einem Schlaganfall ( keine Lähmungen ) in die REHA.
Dort wurde eine Heimnotwendigkeit festgestellt, bzw. empfohlen und uns geraten, eine Vollmacht von ihr zu bekommen.
In der Reha hatten sie für die Vollmacht , Vordrucke, welche von meiner Schwiegermutter ausgefüllt und unterschrieben wurde.
Dort ist geregelt: Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Behörden, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten,Vermögensvorsorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Untervollmacht, Betreuungsverfügung.
Bei all diesen Punkten wurde verfügt, das ich als die Schwiegertochter bevollmächtigt bin.
Muss ich diese Vollmacht noch von einem Notar beurkunden lassen?
Wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
Reicht eine Beurkundung aus, oder muss eine völlig neue Vollmacht vom Notar ausgestellt werden?
Ist das bei einer Patientenverfügung genauso?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Beatrix

Hallo,

eine notarielle Form ist nur vorgeschrieben, wenn die Vollmacht Geschäfte umfasst, die selbst einem notariellen Formerfordernis unterfallen, wie z.B. Immobiliengeschäfte. In der von Dir genannten Aufzählung sind solche Dinge nicht enthalten. Insoweit reicht grundsätzlich die erteilte Vollmacht aus.

Allerdings sollte sich ein Fachmann schon einmal ansehen, wie der Vordruck so aufgebaut ist, und ob da ggf. wichtige Dinge fehlen. Es kann schon sein, dass es aufgrund von Fehlern notwendig ist, die Vollmacht neu zu fassen.

Gruß vom Wiz