Hallo,
Meine Schwiegermutter musste nach mehrmaligen Krankenhausaufenthalten und einem Schlaganfall ( keine Lähmungen ) in die REHA.
Dort wurde eine Heimnotwendigkeit festgestellt, bzw. empfohlen und uns geraten, eine Vollmacht von ihr zu bekommen.
In der Reha hatten sie für die Vollmacht , Vordrucke, welche von meiner Schwiegermutter ausgefüllt und unterschrieben wurde.
Dort ist geregelt: Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Behörden, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten,Vermögensvorsorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Untervollmacht, Betreuungsverfügung.
Bei all diesen Punkten wurde verfügt, das ich als die Schwiegertochter bevollmächtigt bin.
Muss ich diese Vollmacht noch von einem Notar beurkunden lassen?
Wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
Reicht eine Beurkundung aus, oder muss eine völlig neue Vollmacht vom Notar ausgestellt werden?
Ist das bei einer Patientenverfügung genauso?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Beatrix