Moin,
ich habe eine Jura-Frage bezüglich des Gutachtenstils. Bin BWL-Student und daher kein Rechtsexperte.
Am Anfang eines Gutachtens stehen ja immer die Anspruchsgrundlagen (X könnte von Y … aus §§… verlangen) und dann werden die einzelnen Voraussetzungen abgeprüft. Dazu meine Fragen:
a) Wie lauten beim Schuldnerverzug die Anspruchsgrundlagen für Rücktritt und Kaufpreisrückzahlung und wie die Voraussetzungen?
b) Wie lauten beim Schuldnerverzug die Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz statt bzw. neben der Leistung und wie die Voraussetzungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Björn