Welche Voraussetzungen müßte ein Hund erfüllen, damit er steuerfrei gehalten werden könnte, da seine Aufgabe es wäre, ein Atelier und seine Objekte zu schützen?
Hallo Greta,
ein Wachhund kann i.d.R. von der Hundesteuer befreit werden (bzw. nur einen ermäßigten Steuersatz unterliegen) wenn
1.) der Hund als Wachhund geeignet ist (ein Rehpinscher z.B. eher nicht)
und
2.) das zu bewachende Objekt in „Alleinlage“ liegt. Wie weit von einer Ortschaft entfernt diese Alleinlage zu sein hat wird unterschiedlich gehandhabt und ist in der Hundesteuersatzung der entsprechenden Gemeinde nachzulesen.
Und vorsicht:
Oft kann ein Antrag auf Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nur eine gewisse Zeit nach Aufnahme des Hundes gestellt werden.
Einfach mal einen Blick in die Hundesteuersatzung der Gemeinde werfen…
Grüße von
Tinchen
Hallo,
soweit mir bekannt, gibt es für Wachhunde keine Hundesteuerbefreiung, sondern lediglich unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung.
"Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuererbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen Verwendungszweck geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
* Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
* Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
* Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl (nicht bei allen Städten)
* Gebrauchshunde für Herden in der erforderlichen Zahl
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
* Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
* Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
* Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
* Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen werden (nicht bei allen Städten)"
Quelle: http://www.meldebox.de/
Hundesteuer ist Gemeindesache, Näheres erfährt man daher bei der zuständigen Stelle am Wohnort.
Gruß,
Myriam
* Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
Gruß,Myriam
Tja, da das ist sehr interessant. Also, verstehe ich das recht die o.g. Personen könnten demnach bei der ARGE einen Antrag auf Gewährung des Hundesteuerbetrages stellen?
Das wäre schon für den einen oder anderen interessant zu wissen, ich kann mir denken, daß diese Steuer zu Jahresbeginn für viele Hartz-IV-ler ein schönes Loch in die ja nicht hohen Lebenszulagen reißt…
Das wäre schon für den einen oder anderen interessant zu
wissen, ich kann mir denken, daß diese Steuer zu Jahresbeginn
für viele Hartz-IV-ler ein schönes Loch in die ja nicht hohen
Lebenszulagen reißt…
Wie erwähnt: diese Regelungen sind nicht bundeseinheitlich. Dort, wo das zutrifft, wissen die Betroffenen und die Behörden ziemlich sicher Bescheid.
Gruß,
Myriam