Handwerker hat Leistung nicht erbracht

Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine Frage zu nicht erbrachten Leistungen und ob man da zahlungspflichtig ist.

Wenn in einer Mietwohnung Abflüsse verstopft sind, ist man ja bei Kleinreparaturen selber verpflichtet die Kosten zu tragen bis zu einem bestimmten Betrag. Sollte eine Firma das Problem nicht lösen können und am nächsten Tag kommt eine andere Firma beauftragt vom Hausmeister und beseitigt den Schaden innerhalb von 10 min.
Ist man da in der Pflicht die Reparaturkosten beim 1. Handwerker zu zuzahlen obwohl außer mehr Dreck
nichts passiert ist?
Anmerkung noch der Handwerker war sich sicher das die Verstopfung woanders im Haus verursacht wird.

Gruß Petra

Hallo Petra,
das ist nicht so einfach zu beantworten. Ein paar Regeln gibt es aber schon.
Der verstopfte Abfluß vom Waschbecken in die Wand, ist dein Problem.

Das in deinem Fall vermutlich verstopfte weiterführende senkrechte Abflussrohr in der Wand, das von allen Mietern benützte wird, diese Kosten werden auf alle verteilt.

In der Regel ist es so, das der Besteller/Auftraggeber bezahlt.
Mein Rat, für das nächste Mal: Der Hausmeister soll den Auftrag erteilen und die beauftragte Firma soll dir, wenn auch dein Abfluß verstopft ist, eine anteilige Rechnung erstellen.
Ist dein Abfluss in die Wand nicht vestopft…siehe oben.