Guten Morgen zusammen,
ich hätte eine Frage zu nicht erbrachten Leistungen und ob man da zahlungspflichtig ist.
Wenn in einer Mietwohnung Abflüsse verstopft sind, ist man ja bei Kleinreparaturen selber verpflichtet die Kosten zu tragen bis zu einem bestimmten Betrag. Sollte eine Firma das Problem nicht lösen können und am nächsten Tag kommt eine andere Firma beauftragt vom Hausmeister und beseitigt den Schaden innerhalb von 10 min.
Ist man da in der Pflicht die Reparaturkosten beim 1. Handwerker zu zuzahlen obwohl außer mehr Dreck
nichts passiert ist?
Anmerkung noch der Handwerker war sich sicher das die Verstopfung woanders im Haus verursacht wird.
Gruß Petra