Gerichtstermin wurde abgesagt,obwohl nie beantragt

Hallo.

Folgendes:

Ein Mann wird bei einer dubiosen Firma, bei der er einige Zeit gearbeitet hat, krank geschrieben.

Daraufhin wird er von seinem Chef in dieser Zeit entlassen, mit der Begründung „Zu faul zum arbeiten.“ ( Obwohl er eine Krankmeldung erhalten hat. )

Das Arbeitsamt streicht daraufhin das Geld und zahlt diesem Mann nichts mehr, woraufhin er sich darüber informiert, warum. Begründung liegt im Grund der Kündigung.

Der Mann schaltet einen Anwalt ein, der überprüft und feststellt das die Begründung des Chefs eine Frechheit ist und einen Gerichtstermin vereinbart.

Währendessen ruft der Mann beim Arbeitsamt an und lässt sich einen Termin geben, wo er alle geforderten Dokumente vorlegen muss damit er das gesamte Geld, was er in den verstrichenen Monaten nicht bekam, ausgezahlt bekommt. Dieser Termin liegt aber ein paar Monate in der Zukunft.

Anschließend bittet der ehemalige Chef den Mann zu sich und meint, das er ihm den restlichen Lohn gibt, die Kündigung berichtigt und so weiter, wenn er seine restlichen Arbeitsgeräte zurückgibt und den dazugehörigen Wisch fürs Zurückgeben ( der aufmerkasm durchgelesen wurde und sich wirklich nur darauf bezieht ) unterschreibt. Der Mann unterschreibt.

Zeit vergeht. Der Mann erhält einen Anruf vom Gericht - er hätte den Gerichtstermin abgesagt und dies sei die Benachrichtigung. Natürlich ist der Mann verwirrt, sowas hätte er im Leben nicht gewollt oder dort beantragt. Er hat den Verdacht, dass sein ehemaliger Chef ihn reingelegt hat, auch daher das er noch kein Geld von ihm erhalten hat.

Er ruft nochmal beim Gericht an. Der Mann müsste beweisen können, dass fälschlicherweise der Gerichtstermin abgesagt wurde. Also will er den Wisch anfordern, wo er das angeblich unterschrieben hätte. Er würde eine Kopie bekommen, hat man ihm gesagt. Es vergeht ein Monat, Wieder ruft er an, ja, er bekäme den Wisch. Dies wiederholt sich zwei mal, ohne das sich etwas tut.

Jetzt steckt der Mann in einer Zwickmühle. Er muss noch einige Zeit warten bis er den Termin beim Arbeitsamt bekommt und kann erst reagieren, wenn der Wisch, den er angeblich angefordert haben soll, bekommt.

Was würde mit dem Chef rechtlich passieren, wenn er die Unterschrift kopiert oder gefälscht hätte ( oder etwas druntergelegt hätte ) und was könnte dann der Mann dagegen tun?

So weit ich die Frage verstehe, geht es darum, dass der Arbeitnehmer zunächst beim Arbeitsgericht ausstehenden Lohn einfordert und eventuell eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Daraufhin findet eine aussergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber statt, der Arbeitnehmer unterschreibt eine Erklärung, wonach alle Ansprüche mit der Zahlung abgegolten sind.

In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber bei dem Arbeitsgericht die Aufhebung des Termins beantragen.

Nein!
Eine Klage kann nur von demjenigen zurückgenommen werden, der sie gestellt hat!
Die Gegenpartei kann höchsten eine Klageabweisung beantragen. Diese wäre jedoch dem Klagenden zugegangen - was ja hier wohl nicht der Fall ist.

Und solange keine Zahlung erfolgt ist, besteht auch noch die Forderung und damit die Gültigkeit der Klage!

Hier ist dringend die Rücksprache mit dem beauftragten Anwalt zu empfehlen.

Gruss