Unterschrift der Mietbürgschaft wurde gefälscht

Wenn ein Mieter seinem Vermieter eine Mietbürgschaft des Vaters mit Unterschrift übergeben hat, diese sich aber nachträglich (beim Einfordern der ausstehnden Mieten) als gefälscht herausstellt.

Ist das Urkundenfälschung und Betrug und hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Oder ist es was anderes?

Sollte eine Anzeige erfolgen und dann abwarten oder kann man sonst noch was machen?

Hallo!

Erstmal sollte geprüft werden, ob die Bürgschaft überhaupt relevant ist. § 551 BGB begrenzt die Mietsicherheit. Das gilt auch für Kombinationen aus Kaution und Bürgschaft, d.h. wenn als Kaution drei Mieten geleistet wurden, wie es meist der Fall ist, wäre die Grenze erreicht und die zusätzliche Bürgschaft irrelevant.

Vielleicht wäre die Fälschung der Unterschrift trotzdem strafbar, zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht aber meines Erachtens nicht, da - vorausgesetzt, es wurden drei Mieten Kaution geleistet - gar kein Schaden entstanden ist; der Vermieter hätte die Bürgschaft gar nicht erst verlangen dürfen.

Ganz sicher bin ich mir bei der Strafbarkeit aber auch nicht. Fragen in der Mieterselbstauskunft, die der Vermieter gar nicht hätte stellen dürfen, darf der Mieter schließlich auch unwahr beantworten, ohne sich strafbar zu machen. Der Vermieter sollte sich sehr genau überlegen, ob die Strafanzeige ihm irgendeinen Vorteil bringt.

Gruß

Hallo,

Urkundenfälschung liegt mit Sicherheit vor, Betrug könnte vorliegen.
Strafanzeige sollte/könnte erstattet werden; zur Durchsetzung der Forderungen wäre ein Anwalt ganz gut. Wenn allerdings nix zu holen ist, dann kann auch der beste Anwalt kein Geld beschaffen.
Was sagt denn der Vater zu seiner gefälschten Unterschrift?
Man könnte zunächst auch ein Gespräch mit dem Schuldner suchen um ihm die Folgen seines Handelns aufzuzeigen - vielleicht lenkt er dann ein und zahlt nach.

Gruss

Iru

die Mietbürgschaft wurde ohne Aufforderung abgegeben, die Kaution wurde nie bezahlt, war ja durch die erhaltene Mietbürgschaft auch egal. Da 2 Mieten ausstehen, wurde der Bürge angeschrieben und dieser ließ nun durch einen Anwalt wissen, dass er keine Mietbürgschaft unterschrieben hätte und nicht zahlen würde. Unterschrift auf der anwaltlichen Vollmacht sieht auch anders aus.

Gespräch mit dem Mieter ist leider nicht möglich, der ist bereits beim Anwalt und dieser wird ihn sicher bereits aufgeklärt haben. Eine Anfrage an den Anwalt vor Anzeigenerstatung kann ich sicherlich nochmal versuchen …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

in diesem Fall sollte sich der Vermieter schleunigst einen Anwalt nehmen.

Gruß
Tina