Im Kreislaufwirtschfts und ABfallgesetz ist es vorgeschrieben zu verwerten, sofern es „technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar“ ist.
Ist die wirtschaftliche zumutbarkeit irgendwo präzisiert worden, durch Geruchtsurteile oder Verordnungen??
Im Kreislaufwirtschfts und ABfallgesetz ist es vorgeschrieben zu verwerten, sofern es „technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar“ ist.
Ist die wirtschaftliche zumutbarkeit irgendwo präzisiert worden, durch Geruchtsurteile oder Verordnungen??
Diese und andere Fragen zum Umwelt-/Abfallrecht in Deutschland werden im Forum für kommunalpoltische Bildung (http://abfall-intern.de) umfassend beantwortet. Ein Besuch lohnt sich!
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Hi Roger!
wenn ich vorher gewusst hätte, dass Du diese Frage gleich im werweisswas verteilst, dann hätte ich nicht geantwortet…
meine Antwort ist in einem anderen Brett… direkt unter Deiner Frage…
wenn Du mit dem nachsehen schneller bist, als ich mit löschen!
Ayla, sauer auf die Doppelposter!!!
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Haaallooo…soooorryyyy…aber: Ich brauchs für einen Bericht an den Vorstand, und es hat sozusagen „pressiert wi`d Sau“
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