Anzeige wegen Ruhestörung

Hallo,

mal ein ganz hypothetischer Fall.
Ein Student wohnt in einer Wohngemeinschaft gegenüber der Universität. Die Studentenwohnungen werden von der städtischen Wohnungsbaugenossenschaft vermietet. Er wohnt mit 3 weiteren Studenten zusammen. Außerdem befinden sich in dem selben Hauseingang noch 5 weitere StudentenWGs und das Haus hat noch 2 weitere Eingänge mit je 6 WGs.

Eines Nachts (Mittwoch zu Donnerstag ca. 2:30 Uhr) kommen der Student und einer seiner Mitbewohner mit 2 - 3 Freunden aus einem Club nach Hause und hatten noch ca. 5 andere Personen eingeladen nachzukommen. Die beiden anderen Mitbewohner schlafen bereits.
Nun tritt der Fall ein, dass aus den zusätzlich eingeladenen 5 Personen ca. 20 (!) Personen…
In der Wohngemeinschaft wird es dementsprechend laut (Unterhaltungen, Musik, etc.)
Nach kurzer Zeit trifft die Polizei ein (3:40 Uhr) und will, dass sich ein Mieter (der besagte Student hat die Tür geöffnet) ausweist.
Die Polizei sagt, dass sich wegen Ruhestörung beschwert wurde etc…
Es wird der Ausweis gefordert und danach sagt der Polizist: „Sie bekommen Ihren Ausweis erst wieder, wenn die Party beendet ist!“

Die Gäste verlassen die Wohnung - der Student bekommt seinen Ausweis zurück - die beiden Personen in grün-weiss verschwinden wieder, fahren ein Ringel und kontrollieren nocheinmal im Vorbeifahren.
Ab diesem Zeitpunkt war alles ruhig. Man beachte, dass sich von den Nachbarn vorher NIEMAND beschwerte.

5 Wochen nach diesem Vorfall trifft ein Brief mit einer Anzeige vom Ordnungsamt bei dem Student zu Hause (Hauptwohnsitz noch bei den Eltern) ein. Dieser ist allerdings nicht an den Studenten, sondern an dessen Vater adressiert, da auf dem Ausweis des Studenten 2.Vorname, Vorname, Nachname stehen und der 2. Vorname der Rufname des Vaters ist.
Auf die letzte Zeile im Ausweis, wo nur Rufname und Name stehen wurde anscheinend nicht geachtet…

Nun einige Fragen zum geschilderten Fall.

  1. Wurde das Datenschutzgesetz gebrochen, weil der Brief an die Eltern geschickt wurde? - Ich denke nicht, oder?

  2. Vorher hatte sich niemand bei der WG über die Lautstärke beschwert und somit war dem Studenten nicht bewusst, dass er jemanden belästigt. Außerdem waren fast Mieter dieses Hauses in der WG versammelt. Ein Mitbewohner des Studenten wurde nicht einmal wach…
    Auf Nachfrage hat der Student erfahren, dass Freunde, welche im Nachbareingang wohnten, nichts von dem „Lärm“ mitbekommen haben - dann war da noch der schlafende Mitbewohner…
    Die Polizei war nur EINMAL da…
    Wieso bekam der Student gleich eine Anzeige? Ihm war eigentlich bekannt, dass die Polizei dreimal kommen muss, bevor gehandelt werden kann.

  3. Da der Brief fälsclicher Weise an den Vater des Studenten adressiert war - gibt es da überhaupt einen Beweis, wer anwesend war?
    Verjährt ein solcher Vorwurf, wenn gegen den Student nicht rechtzeitig ermittelt wird?

  4. Wird seitens der Polizei unerlaubt gehandelt, wenn der seinen Personalausweis erst wieder bekommt, nachdem die WG geräumt ist?

  5. Wie sollte sich der Student weiter verhalten?

Zu diesem hypothetischen Fall kann mir wohl niemand weiterhelfen?

LG