Muss ein Mann Unterhalt zahlen, wenn er eigentlich davon ausging, dass seine Freundin mit der Pille verhütet, weil sie das eigentlich schon immer gemacht hat, und ohne dass sie ihm was gesagt hat damit aufgehört hat?
Danke für die Antwort im Voraus
Muss ein Mann Unterhalt zahlen, wenn er eigentlich davon ausging, dass seine Freundin mit der Pille verhütet, weil sie das eigentlich schon immer gemacht hat, und ohne dass sie ihm was gesagt hat damit aufgehört hat?
Danke für die Antwort im Voraus
Hallo erst einmal,
MANN ZAHLT UNTERHALT FÜR SEIN KIND, WAS NICHTS UND GAR NICHTS DAFÜR KANN, DASS ES AUF DER WELT IST!! DAFÜR SIND ALLEINIG VATER UND MUTTER VERANTWORTLICH !!!
Ausserdem ist man (Mann) nun mal der biologische Vater und damit für die „Aufzucht und Hege“ seiner Nachkömmlinge mit verantwortlich. Entweder man macht es zusammen mit der Kindesmutter im gemeinsamen Haushalt oder man macht es per Dauerauftrag bei der Bank.
Entscheidet man sich für Variante 2, hat man aber nicht bedacht, dass Fürsorge, Liebe wie auch das Vermitteln von Werten (zu gut Deutsch Erziehung) man nicht mittels Banknoten realisieren kann.
Soweit ich informiert bin, ist eine Verhütung mittels der Pille keine 100% sichere Sache. Insoweit kann man (Mann) sich nicht darauf berufen und den Unterhalt nicht zahlen.
Es ist jedoch m.E. ausserdem noch dazu bekloppt, wenn man fickt und spritzt das die Heide wackelt und hinterher sich in Indutriepoetik zu versuchen, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Wenn die Eltern nicht zusammen können, da eben notgedrungen Variante 2.
Christian
Leider ja.
Er kann dann noch nicht einmal von seiner Freundin Schadenersatz verlangen, weil ungewollte Kinder nach unserem Recht immer noch kein Schaden sind.
Guter Witz
Hi,
natürlich muss der Vater Unterhalt bezahlen.
Ob und wie verhütet wurde, interessiert niemanden. Was wäre sonst, wenn die Frau trotz Pille schwanger geworden wäre?
Gruß
Didi
und ohne dass sie ihm
was gesagt hat damit aufgehört hat?
die Rechtslage ist ja nun bekannt, aber fieß finde ich es allemal, den Partner auflaufen zu lassen, indem klammheimlich die Pille abgesetzt wird. Vertrauensbruch hoch 10!!
natürlich muss der Vater Unterhalt bezahlen.
Ob und wie verhütet wurde, interessiert niemanden. Was wäre
sonst, wenn die Frau trotz Pille schwanger geworden wäre?
Hm. Mir stellt sich gerade, abseits der moralischen Erwägungen, eine ganz dumme rechtliche Frage: wenn ich jemand anderem schuldhaft (o.ä.; ich weiss nicht, was genau die rechtlichen Kriterien sind) einen Vermögensschaden zufüge, dann bin ich zivilrechtlich ja zum Schadensersatz verpflichtet. Warum ist die absichtliche und vereinbarungswidrige Nichtverhütung denn dann keine solche Schadensersatz auslösende Handlung? Der Vermögensschaden ist in Form der entstehenden Unterhaltsverpflichtung ja gegeben.
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo!
Du musst hier zwei Ebenen unterscheiden: der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, das Kindeswohl an die oberste Stelle zu setzen, weil es dafür ja nichts kann. Daher ist Unterhalt zu zahlen und dieser steht dem Kind zu. Unter diesem Gesichtspunkt muss man die Regelung sehen.
Dass solche Aktionen von Frauen moralisch verwerflich sind, der Meinung bin ich allerdings auch. Diese Frage steht aber nicht in Zusammenhang mit dem Unterhalt.
Gruß
Tom
Hallo!
Weil ein Schaden - und sei es auch ein Vermögensschaden - noch lange nicht ausreichend für einen Schadenersatzanspruch ist. Und die Verletzung einer moralischen Norm ist nicht rechtswidrig.
Gruß
Tom
Hallo Tom
der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, das Kindeswohl an die :oberste Stelle zu setzen, weil es dafür ja nichts kann.
Kindeswohl ist auch seitens des Gesetzgebers nicht nur auf das Finanzielle bezogen, sonst gäbe es keine Sorgerechtsentziehungen.
Dass solche Aktionen von Frauen moralisch verwerflich sind,
der Meinung bin ich allerdings auch. Diese Frage steht aber
nicht in Zusammenhang mit dem Unterhalt.
Das ist mir durchaus bewusst, darum schrieb ich ja auch, dass die rechtliche Sache klar ist.
Ich habe in der Tat die Moralkeule gezogen, zumal es auch dem Kind gegenüber unfair ist. Das Kindeswohl ist so eben nicht gewährleistet.
Gruß
Weil ein Schaden - und sei es auch ein Vermögensschaden - noch
lange nicht ausreichend für einen Schadenersatzanspruch ist.
Und die Verletzung einer moralischen Norm ist nicht
rechtswidrig.
Hm. Du hast die Anforderungen, die für einen Schadensersatzanspruch gelten müssen, jetzt nicht direkt hingeschrieben, aber ich habe mich auf Wikipedia schlau gemacht. Es sind wohl *rechtswidriges* und *schuldhaftes* Handeln oder Unterlassen. Wobei „rechtswidrig“ auch „vertragsverletzend“ sein kann.
Könnte man nicht die Vereinbarung zu verhüten als Vertrag verstehen, gegen den rechtswidrig und schuldhaft verstoßen wird? Ohne eine solche Vereinbarung wäre wohl keine Rechtswidrigkeit gegeben, wenn es in D kein Recht am eigenen Erbgut gibt
.
Viele Grüße,
Sebastian