Als meine Mutter gestern ins Buero gekommen ist (sie ist Altenpflegerin), hat sie ein Rechtsanwalt empfangen, und ins Buero gefuehrt und ihr gesagt, der Firma gehe es schlecht und es laege ein Uebernahmeantrag vor, es wuerde aber nur uebernommen, wenn sie und alle Mitarbeiter auf ihre Überstunden verzichten.
Sonst würde alles liquidiert und alle Jobs wären weg. Und sie müssten sofort unterschreiben, weil das Angebot nur bis Abends gilt. Und sie und die anderen waren so verunsichert, dass sie gestern unterschrieben haben. Sie ist jetzt natuerlich voellig fertig, denn sie hat knapp 200 Ueberstunden (bei einer urspruenglichen 30 h-Woche). Gibt es irgendeine Moeglichkeit dagegen Einspruch zu erheben oder kann man da nichts mehr machen …?
Anfechten nach § 123 BGB
Scharfes Stück. Rate dringend zu, die Verzichtserklärung wegen widerrechtlicher Drohung, § 123 BGB, anzufechten. Die Anfechtungserklärung muß dem Gegner, d.i. hier dem Arbeitgeber, nachweisbar zugehen, deswegen Zustellung durch Gerichtsvollzieher zu empfehlen.
Am besten, die Mutter wendet sich an einen Anwalt.
- Django -
Habe ich Ihr auch vorgeschlagen, aber sie moechte da eigentlich weiterarbeiten, obwohl ich auf so einen Arbeitgeber verzichten wuerde. Die haben jeden einzelnen ins Buero geholt, ihm gesagt, wenn einer nicht unterschreibt, verlieren alle Ihren Job und sie seien dann daran schuld. Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn es sich dabei nicht um eine Firma, sondern um einen e.V. der Kirche handelt?
Scharfes Stück. Rate dringend zu, die Verzichtserklärung wegen
widerrechtlicher Drohung, § 123 BGB, anzufechten. Die
Anfechtungserklärung muß dem Gegner, d.i. hier dem
Arbeitgeber, nachweisbar zugehen, deswegen Zustellung durch
Gerichtsvollzieher zu empfehlen.Am besten, die Mutter wendet sich an einen Anwalt.
Egal, ob Kirche oder Kapitalist
Habe ich Ihr auch vorgeschlagen, aber sie moechte da eigentlich weiterarbeiten, obwohl ich auf so einen Arbeitgeber verzichten wuerde.
Braucht die Frau Arbeit, oder braucht sie Geld? Wenn es nur darum geht, zu arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden, dann kann sie auch zu mir kommen. Außerdem: Ein „Arbeitgeber“, der auf die beschriebenen Mittel zurückgreifen muß, pfeift wirtschaftlich auf dem letzten Loch und wird ohnehin nicht mehr lange bestehen.
Anfechten und weiterarbeiten. Gegen eine Kündigung klagen.
Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn es sich dabei nicht um eine Firma, sondern um einen e.V. der Kirche handelt?
Nein. Übrigens haben sog. „linke“ oder „charitative“ Einrichtungen öfter Probleme mit der Einhaltung des Arbeitsrechts als die ganz klar gewinnorientierten Unternehmen (weil: man ist ja „alternativ“ bzw. „mildtätig“, und wer hier mitmacht, der tut es ja nicht des Geldes wegen, sondern um den himmlischen Lohn …)
- Django -
Genau meine Rede, zur Kuendigungsanfechtungsklage habe ich sie schon gekriegt, mal schauen, ob ich sie auch noch zum anderen bekomme. Sie hat ja „Nur“ 150 Ueberstunden, da sind aber andere da, die haben 400 Ueberstunden, da wird es wirklich happig, die haben 2 Monate umsonst gearbeitet, und wenn man nur 20 DM Stundensatz rechnet, haben die 8000 DM „verschenkt“ …
Braucht die Frau Arbeit, oder braucht sie Geld? Wenn es nur
darum geht, zu arbeiten, ohne dafür bezahlt zu werden, dann
kann sie auch zu mir kommen. Außerdem: Ein „Arbeitgeber“, der
auf die beschriebenen Mittel zurückgreifen muß, pfeift
wirtschaftlich auf dem letzten Loch und wird ohnehin nicht
mehr lange bestehen.
Anfechten und weiterarbeiten. Gegen eine Kündigung klagen.