Wer muss Anwaltsgebühren bezahlen?

Hallo,

es existiertfolgendes Problem:

Man bezieht seit Oktober 2007 von einem Energieunternehmen Strom.

Nach einem halben Jahr wird angefangen, irgendwelche unberechtigten
Beträge von einem Konto abzubuchen, die man stets zurückbucht.
Auf Schreiben wird, wie üblich, nicht reagiert.
Nach einer Weile bekommt man dann Post von einem Anwalt, der die Forderungen des Energielieferanten einziehen will und mit einem Mahnbescheid droht. Außerdem soll der Anwalt bezahlt werden, was man aber nicht tut.

Deshalb ist man gezwungen, die Angelegenheit einem Anwalt zu
übergeben.
Auch die Schreiben vom Anwalt werden nur halbherzig
beantwortet, jedoch werden Forderungen nicht weiter verfolgt, aber
nie zurückgenommen.
Das heißt, er brauchte bis heute die unberechtigten Forderungen
nicht zu zahlen.

Nun kam aber Post vom eigenen Anwalt seinerseits, der für die anwaltliche Vertretung 80 Euro haben möchte.

Nun die Frage, muss er den eigenen Anwalt bezahlen? Müsste das
nicht eigentlich das Energieunternehmen? Schließlich wurde er in diese Sache reingedrängt, auf Briefe wird nicht reagiert und seltsamerweise kam auch keine Rechnung mehr von dem Anwalt des Energielieferanten.

LG

Tieto

Hallo,

ganz einfach. Wer einem Fachmann einen Auftrag gibt, eine Leistung erbittet, muß dafür zahlen! Egal wie die Sache ausgeht, erst nach richterlichem Beschluß (entsprechend Verhandlung) könen Kosten gegeneinander abgewogen werden.

Der Anwalt möchte sein Geld für seine Leistung, das ist ok und rechtens.

Viele Grüße
Selorius

Hi,

auch bei einem Verzug hat der Gegner den sogenannten Verzugsschaden zu zahlen. Hierfür braucht es keinen gerichtlichen Beschluß.

Gruß
Tina