Hallo,
nehmen wir mal an man tätigt seit 3 Jahren Rechtsgeschäfte mit einer GmbH. Pöltzlich stellt man fest, dass es diese GmbH überhaupt nicht gibt, das soll heißen sie ist nicht im Handelsregister eingetragen, benutzt aber im Mail- und Schriftverkehr die GmbH Firmierung. Macht sich der angebliche Geschäftsführer dadurch strafbar? Kann man gegen (diesen in meinen Augen Betrug) vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Heike
Hallo,
soweit ich das noch aus meiner kaufmännischen Ausbildung her weiß, ist es so, dass der Geschäftsführer einer GmbH - die nicht oder noch nicht im Handelsregister eingetragen ist - persönlich mit seinem kompletten Vermögen haftet, wie ein normaler Gewerbetreibender.
GmbH ist ja für Geschäftspartner eigentlich nachteilig, weil dort nur mit dem GmbH-Vermögen gehaftet wird.
Persönliche Haftung mit dem gesamten Vermögen ist da tiefgreifender.
Achtung: meine Ausbildung ist schon etwas sehr lange her, könnte sich inzwischen geändert haben.
Gruß
Ingrid