Hallo,
ich habe einmal gehört, dass es nicht erlaubt ist, Pauschalen
für Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser) zusätzlich zum
Mietpreis abzurechnen und dass diese entweder im Mietpreis
inklusive sein müssen oder nach tatsächlichen Verbrauch (XXX
Euro je kWh) berechnet werden.
stimmt so nicht wirklich.
Kosten für Heizung und Warmwasser müssen zwar laut Heizkostenverordnung nach Verbrauch berechnet werden. Die Heizkostenverordnung gilt aber nicht im Hotel- und Gastgewerbe. Ich halte es für undenkbar, dass man sich, wenn man ein Ferienhaus für zwei Tage anmietet, auf die Heizkostenverordnung berufen kann.
Kaltwasser dürfte man sogar bei Wohnraum pauschal berechnen, Strom wird bei Wohnraum üblicherweise ganz ausgeklammert und vom Mieter direkt beim Versorger bestellt. Hat aber alles keine Bedeutung, weil ein Ferienhaus für zwei Tage kein Wohnraum, sondern Hotel- und Gastgewerbe ist.
Stell dir das mal praktisch vor. Soll der Anbieter des Ferienhauses wirklich alle zwei Tage jemanden vom Ablesedienst rausschicken und abrechnen lassen? Dann wären garantiert allein die Ablese- und Berechnungskosten höher als die Pauschale, die im Raum steht.
Grund/Beispiel:
Ferienhäuschen (50m²): für 2 Personen bei 2 Tagen pauschal
28,- Euro Pauschale für Strom, Heizung und Wasser zusätzlich
zu den 100,- Euro Miete udn den 35,- Euro Endreinigung. Ich
finde das ehrlich gesagt ziemlich heftig.
Keine Ahnung, ob die Kosten angemessen sind, Energie- und Wasserpreise hängen sehr stark vom Einzelfall ab, aber selbst wenn nicht, ist es eine Sache der Vertragsfreiheit, ob man das Angebot annimmt oder nicht. Nicht die feine Art, die Miete auf diesem Weg geringer aussehen zu lassen, aber rechtlich m.E. genauso wenig zu beanstanden wie Kostenpauschalen im Versandhandel. Natürlich immer vorausgesetzt, dass es vertraglich so vereinbart wurde und die Kostenpflicht erkennbar war.
Gruß