Pauschale Nebenbkosten bei Ferienwohnungen?

Hallo,

ich habe einmal gehört, dass es nicht erlaubt ist, Pauschalen für Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser) zusätzlich zum Mietpreis abzurechnen und dass diese entweder im Mietpreis inklusive sein müssen oder nach tatsächlichen Verbrauch (XXX Euro je kWh) berechnet werden.

Ist das korrekt oder habe ich da was falsch verstanden?

Grund/Beispiel:
Ferienhäuschen (50m²): für 2 Personen bei 2 Tagen pauschal 28,- Euro Pauschale für Strom, Heizung und Wasser zusätzlich zu den 100,- Euro Miete udn den 35,- Euro Endreinigung. Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich heftig.

Hallo,

ich habe einmal gehört, dass es nicht erlaubt ist, Pauschalen
für Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Wasser) zusätzlich zum
Mietpreis abzurechnen und dass diese entweder im Mietpreis
inklusive sein müssen oder nach tatsächlichen Verbrauch (XXX
Euro je kWh) berechnet werden.

stimmt so nicht wirklich.

Kosten für Heizung und Warmwasser müssen zwar laut Heizkostenverordnung nach Verbrauch berechnet werden. Die Heizkostenverordnung gilt aber nicht im Hotel- und Gastgewerbe. Ich halte es für undenkbar, dass man sich, wenn man ein Ferienhaus für zwei Tage anmietet, auf die Heizkostenverordnung berufen kann.

Kaltwasser dürfte man sogar bei Wohnraum pauschal berechnen, Strom wird bei Wohnraum üblicherweise ganz ausgeklammert und vom Mieter direkt beim Versorger bestellt. Hat aber alles keine Bedeutung, weil ein Ferienhaus für zwei Tage kein Wohnraum, sondern Hotel- und Gastgewerbe ist.

Stell dir das mal praktisch vor. Soll der Anbieter des Ferienhauses wirklich alle zwei Tage jemanden vom Ablesedienst rausschicken und abrechnen lassen? Dann wären garantiert allein die Ablese- und Berechnungskosten höher als die Pauschale, die im Raum steht.

Grund/Beispiel:
Ferienhäuschen (50m²): für 2 Personen bei 2 Tagen pauschal
28,- Euro Pauschale für Strom, Heizung und Wasser zusätzlich
zu den 100,- Euro Miete udn den 35,- Euro Endreinigung. Ich
finde das ehrlich gesagt ziemlich heftig.

Keine Ahnung, ob die Kosten angemessen sind, Energie- und Wasserpreise hängen sehr stark vom Einzelfall ab, aber selbst wenn nicht, ist es eine Sache der Vertragsfreiheit, ob man das Angebot annimmt oder nicht. Nicht die feine Art, die Miete auf diesem Weg geringer aussehen zu lassen, aber rechtlich m.E. genauso wenig zu beanstanden wie Kostenpauschalen im Versandhandel. Natürlich immer vorausgesetzt, dass es vertraglich so vereinbart wurde und die Kostenpflicht erkennbar war.

Gruß

danke
ok danke … ne fein ist das nicht

aber da gibts schlimmeres - z.B. auf Rügen einen Vermieter von Bungalows der in der Hauptsaison 98,- Euro Endreinigung für einen 40m²-Bungalow nimmt - und dem Mieter erst vor Ort bei Abreise davon erzählt… bis dahin geht der Gast davon aus NORMALE preise für die endreinigung zahlen zu müssen …

Hallo,

aber da gibts schlimmeres - z.B. auf Rügen einen Vermieter von
Bungalows der in der Hauptsaison 98,- Euro Endreinigung für
einen 40m²-Bungalow nimmt - und dem Mieter erst vor Ort bei
Abreise davon erzählt… bis dahin geht der Gast davon aus
NORMALE preise für die endreinigung zahlen zu müssen …

das ist doch ganz einfach: wenn vorher nichts abgesprochen war, ist es auch nicht Teil des Vertrags, also gibt es dafür keine Bezahlung.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

aber da gibts schlimmeres - z.B. auf Rügen einen Vermieter von
Bungalows der in der Hauptsaison 98,- Euro Endreinigung für
einen 40m²-Bungalow nimmt - und dem Mieter erst vor Ort bei
Abreise davon erzählt… bis dahin geht der Gast davon aus
NORMALE preise für die endreinigung zahlen zu müssen …

das ist doch ganz einfach: wenn vorher nichts abgesprochen
war, ist es auch nicht Teil des Vertrags, also gibt es dafür
keine Bezahlung.

japp - der Vermieter bietet in diesem Fall Selbstreinigung durch den Gast an :smiley:
also ein ganz „gewitztes“ Kerlchen - wer hat schon Lust 10 Minuten vor Abreise noch schnell den Bungalow zu reinigen? … obwohl - bei 98,- Euro würde ich mir schnell in den gelben Seiten jemanden suchen und den hin kommen lassen - für 98,- Euro könnte man sich sogar einen Reinigungsservie aus Binz kommen lassen LOL

Hallo,

japp - der Vermieter bietet in diesem Fall Selbstreinigung
durch den Gast an :smiley:

Auch das muss bereits vorher vereinbart worden sein, sonst kann er gern bieten oder verlangen, was er will.
Gruß
loderunner (ianal)

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