Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Zur Situation: junger türkischer Mann (türkische Staatsbürgerschaft) muss Wehrdienst in der Türkei absolvieren, „kauft sich frei“, um die Wehrdienstzeit auf einen Monat zu verkürzen. Nachdem er mit 30 Jahren nun die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, hat er weder in der Türkei noch in Deutschland Wehrdienst geleistet. Kann er nun ohne Probleme in die Türkei als Urlauber einreisen oder muss er mit Komplikationen rechnen. Besonderheit: noch ist er 37 Jahre und könnte theoretisch nach türkischen Gesetz bis 39 Jahre seinen Wehrdienst in der Türkei ableisten. Danke im Voraus für jeden Tipp, um eine wasserdichte Aussage zu bekommen.
Verfahren in der Tuerkei?
Hallo!
„kauft sich frei“, um die Wehrdienstzeit auf einen Monat zu
verkürzen.
Vom dieser Moeglichkeit habe ich noch nichts gehoert. Was meinst du damit? Bestechung?
Kann er nun ohne
Probleme in die Türkei als Urlauber einreisen oder muss er mit
Komplikationen rechnen.
Kam denn mal ein Brief von der (Straf-)Verfolgung der Tuerkei? Wurde ein Verfahren oder ein Haftbefehl oder Aehnliches angedroht?
Gruss
Paul
Hallo
„kauft sich frei“, um die Wehrdienstzeit auf einen Monat zu
verkürzen.Vom dieser Moeglichkeit habe ich noch nichts gehoert. Was
meinst du damit? Bestechung?
Bestechung ist das nicht. Türkische Bürger die im Ausland leben und berufstätig sind können, damit sie z. B. keine Nachteile im Beruf und beim Aufenthaltsstatus, haben, den Wehrdienst durch eine vom Staat festgelegte Zahlung verkürzen.
Kann er nun ohne
Probleme in die Türkei als Urlauber einreisen oder muss er mit
Komplikationen rechnen.Kam denn mal ein Brief von der (Straf-)Verfolgung der Tuerkei?
Wurde ein Verfahren oder ein Haftbefehl oder Aehnliches
angedroht?
Die Bürokratie in der Türkei ist zwar um einiges ausgeprägter als bei uns, aber dass die hergehen und deutsche Einwohnermeldeämter abfragen, wo lebt unser Staatsbürger Ali Deniz (um einen Namen zu fantasieren) wäre zuviel Erwartung.
Ali Deniz kann ja, nachdem er das letzte Mal einen Pass in seinem Konsulat beantragt hat, noch zehnmal umgezogen sein.
Neee, nee! Dass es Ärger wegen dem nicht gemachten Wehrdienst gibt, merkt man frühestens wenn man an der Grenze oder auf dem Flughafen seinen Pass vorlegt.
Ärger kann es auch später noch geben, wenn Nachbarin Leyla Aksu mitbekommt, dass Ali Deniz bei seinen Verwandten ist und immer noch keinen fast kahlgeschorenen Kopf trägt.
Gruß
Ingrid
Dazu bedarf es kein Verfahren. Wenn man in Deutschland sich nach Aufforderung der „Wehrerfassung“ nicht meldet oder sonstwie unerlaubt der Truppe entfernt bleibt, kommen bei uns die Feldjäger.
In der Türkei gibt es auch eine Militärpolizei. Die holen die Männer und liefern sie bei der Truppe ab. Damit sie nicht wieder „abhanden“ kommen, kommen sie meist in eine Art Strafbatallion. Soll kein Zuckerschlecken sein.
Ich kannte einen Türken, der vor einigen Jahren seinen verkürzten Wehrdienst abgeleistet hat. Er hatte Vorteile, weil er ein „studierter Mann“ gewesen ist. Diese wurde in extra Einheiten zusammengefasst (vermutlich weil diese Leute sich eher gegen unmenschliche Behandlung wehren).
Ein Freund von ihm machte zeitgleich den Wehrdienst in einer normalen Einheit. Es gab bei denen sogar körperliche Züchtigungen. Muss nicht überall so sein und kann inzwischen auch verboten sein, aber auszuschließen ist das nicht - besonders wenn es eine Strafeinheit ist.
Gruß
Ingrid
Hallo,
wie konnte er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, obwohl ihn die Türken - weil der Wehrdienst noch fehlt - nicht ausgebürgert haben?
Er fällt ja nicht unter die jüngere Generation, die bei der Geburt bis zur Volljährigkeit die doppelte Staatsbürgerschaft haben und sich bei Volljährigkeit für eine entscheiden müssen.
Gruß
Ingrid
Alle Formalitäten wurden nach besten Wissen und Gewissen erledigt, alles lief regulär. Er erhielt auch statt des türkischen Passes ein orangefarbenes Dokument mit seinen Daten, falls er es sich wieder anders überlegen sollte … und die türkische Staatsbürgerschaft zurück haben möchte. Das ist gängige Praxis.
Bisher kamen noch keine Schreiben oder Aufforderungen, womit er sicherlich auch nicht rechnet oder rechnete - aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft. Hier ist nichts iniziert worden oder unter dem Deckmanter Einbürgerung sich der Sache entziehen zu wollen - ein vielleicht nicht oft passierendes Beispiel für eine gelungene Integration: in Deutschland aufgewachsen, Schule, Ausbildung und Beruf.
Hallo
„kauft sich frei“, um die Wehrdienstzeit auf einen Monat zu
verkürzen.Vom dieser Moeglichkeit habe ich noch nichts gehoert. Was
meinst du damit? Bestechung?Bestechung ist das nicht. Türkische Bürger die im Ausland
leben und berufstätig sind können, damit sie z. B. keine
Nachteile im Beruf und beim Aufenthaltsstatus, haben, den
Wehrdienst durch eine vom Staat festgelegte Zahlung verkürzen.
Richtig, da es hier auch unterschiedliche Titel gibt, wie Aufenthaltsgenehmigung oder -berechtigung, die wiederum rechtliche Bestimmunen zur Folge haben, wie die Möglichkeit des Wohnungswechsels oder eben auch die Aus- und Einreisebestimmungen, so dass nach einem Ableisten des Wehrdienstes, manchen gar nicht mehr die Möglichkeit gegeben wäre, in Deutschland wieder einzureisen, obwohl sie hier einen festen Arbeitsplatz haben und ihr Arbeitgeber sie für diese Zeit Freigestellt hätte.
Kann er nun ohne
Probleme in die Türkei als Urlauber einreisen oder muss er mit
Komplikationen rechnen.Kam denn mal ein Brief von der (Straf-)Verfolgung der Tuerkei?
Wurde ein Verfahren oder ein Haftbefehl oder Aehnliches
angedroht?Die Bürokratie in der Türkei ist zwar um einiges ausgeprägter
als bei uns, aber dass die hergehen und deutsche
Einwohnermeldeämter abfragen, wo lebt unser Staatsbürger Ali
Deniz (um einen Namen zu fantasieren) wäre zuviel Erwartung.
Aber er ist doch gar nicht mehr türkischer Staatsbürger und da so eine Ausbürgerung ein längeres Verfahren ist, ist doch davon auszugehen, dass dort geprüft wird, hat er bereits bei uns gedient oder nicht, um dann zu dem Schluss zu kommen, mach erst einmal deinen Wehrdienst und dann kannst du gehen. Natürlich funktioniert das auch im Umkehrschluss, aber hier hat zu diesem Zeitpunkt keiner daran gedacht und eine Familie war auch schon da.
Ali Deniz kann ja, nachdem er das letzte Mal einen Pass in
seinem Konsulat beantragt hat, noch zehnmal umgezogen sein.
Der Pass wurde nach bestanden „Deutschtest“ und Einbürgerungszusicherung, im Konsulat abgegeben, zurück gab es einen orangefarbenen Pass, der bei eine gewollten Wiedereinbürgerung das Verfahren beschleunigen oder erleichtern soll?!
Neee, nee! Dass es Ärger wegen dem nicht gemachten Wehrdienst
gibt, merkt man frühestens wenn man an der Grenze oder auf dem
Flughafen seinen Pass vorlegt.
Tja, um dem aus dem Weg zu gehen, dass die Kinder sehen, wie ihr Vater am Airport abgeführt wird … Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass auf deutschen Boden hier ein eingreifen durch türkische Beamte möglich ist, schließlich ist er seit 7 Jahren Deutscher. Das Dilemma ist in soweit noch größer, wenn es zum Erbfall kommt. Um abzuklären, was passieren wird, wenn er wieder auf türkischen Boden ist, muss es doch von deutscher und türkische Seite eine Regelung geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er ein Einzelfall ist.
Sicherlich ist es auch wenig ratsam in die Türkei einzureisen, solange er noch einberufen werden kann, vielmehr geht es um die Situation, wenn er die 39 überschritten hat und auch nach türkischer Rechtslage nicht mehr einberufen werden kann.
Ärger kann es auch später noch geben, wenn Nachbarin Leyla
Aksu mitbekommt, dass Ali Deniz bei seinen Verwandten ist und
immer noch keinen fast kahlgeschorenen Kopf trägt.
Wie meinst du das? Hilfe, was kommt denn da noch alles?
Gruß und Dankeschön, mablo
Gruß
Ingrid
Hallo,
Richtig, da es hier auch unterschiedliche Titel gibt, wie
Aufenthaltsgenehmigung oder -berechtigung, die wiederum
rechtliche Bestimmunen zur Folge haben, wie die Möglichkeit
des Wohnungswechsels oder eben auch die Aus- und
Einreisebestimmungen, so dass nach einem Ableisten des
Wehrdienstes, manchen gar nicht mehr die Möglichkeit gegeben
wäre, in Deutschland wieder einzureisen, obwohl sie hier einen
festen Arbeitsplatz haben und ihr Arbeitgeber sie für diese
Zeit Freigestellt hätte.
Genau, das waren die Hauptgründe warum das „Freikaufen“ für „Auslandstürken“ eingeführt wurde.
Die Bürokratie in der Türkei ist zwar um einiges ausgeprägter
als bei uns, aber dass die hergehen und deutsche
Einwohnermeldeämter abfragen, wo lebt unser Staatsbürger Ali
Deniz (um einen Namen zu fantasieren) wäre zuviel Erwartung.Aber er ist doch gar nicht mehr türkischer Staatsbürger und da
so eine Ausbürgerung ein längeres Verfahren ist, ist doch
davon auszugehen, dass dort geprüft wird, hat er bereits bei
uns gedient oder nicht, um dann zu dem Schluss zu kommen, mach
erst einmal deinen Wehrdienst und dann kannst du gehen.
Natürlich funktioniert das auch im Umkehrschluss, aber hier
hat zu diesem Zeitpunkt keiner daran gedacht und eine Familie
war auch schon da.
Das ist für mich eben das Erstaunliche, dass er ohne Wehrdienst ausgebürgert wurde. Ein damals sehr naher Bekannter von mir, hatte einen ewig langen Bürokratismuskrieg bis die Ausbügerung durch war. Er musste zwingend vorher den Wehrdienst abgeleistet haben, sonst hätte er die Ausbürgerungsurkunde nicht bekommen.
Ohne die Ausbürgerungsurkunde hätte es die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegeben.
Mein Bekannter hatte nach dem Studium in Deutschland eine Familie gegründet und als Selbständiger ein größeres Geschäft aufgebaut, dessen verantwortlicher Chef er gewesen ist.
Trotzdem musste er erst den verkürzten Wehrdienst ableisten.
Er lernte in der Türkei im „Wehrbüro“ dann einen türkischstämmigen Amerikaner kennen, der kein Wort Türkisch mehr verstehen und sprechen konnte. Da er einen türkischen Pass hatte, musste er auch seinen verkürzten Wehrdienst ableisten.
Hat keinen interessiert, ob er die Kommandos versteht oder nicht.
Der Pass wurde nach bestanden „Deutschtest“ und
Einbürgerungszusicherung, im Konsulat abgegeben, zurück gab es
einen orangefarbenen Pass, der bei eine gewollten
Wiedereinbürgerung das Verfahren beschleunigen oder
erleichtern soll?!
Das war auch so eine Eigenheit, die mein Bekannter während seines Wehrdienstes erleben durfte. Es gab regelrechte Schulungen, wo die Wehrpflichtigen darüber informiert wurden, wie sie - entgegen der deutschen Gesetze - doch zu einer doppelten Staatsbürgerschaft kommen können.
Sie wurden informiert, dass sie - nachdem sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben - problemlos wieder die türkische bekommen können.
Neee, nee! Dass es Ärger wegen dem nicht gemachten Wehrdienst
gibt, merkt man frühestens wenn man an der Grenze oder auf dem
Flughafen seinen Pass vorlegt.Tja, um dem aus dem Weg zu gehen, dass die Kinder sehen, wie
ihr Vater am Airport abgeführt wird … Auf der anderen Seite
kann ich mir nicht vorstellen, dass auf deutschen Boden hier
ein eingreifen durch türkische Beamte möglich ist, schließlich
ist er seit 7 Jahren Deutscher.
Hier in Deutschland interessiert es nur wenig, ob er in der Türkei seine Pflichten erfüllt hat. Türkische Beamte können da auch nichts machen.
Aber sobald er seine Füße auf türkischen Boden setzt, steht einiges zu befürchten. Ob die darauf Rücksicht nehmen, dass er inzwischen Deutscher ist? Keine Ahnung.
Das Dilemma ist in soweit noch
größer, wenn es zum Erbfall kommt. Um abzuklären, was
passieren wird, wenn er wieder auf türkischen Boden ist, muss
es doch von deutscher und türkische Seite eine Regelung geben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er ein Einzelfall ist.
Ich halte es sehr für einen Einzelfall. Regelfall ist, wie oben schon geschrieben, dass man die Ausbürgerung und dann den Wechsel der Staatsbürgerschaft eben nur bekommt, wenn man den Wehrdienst abgeleistet hat.
Mein Bekannter war damals auch schon weit über 30 gewesen. Man hatte ihm auf dem Konsolulat seinen türkischen Pass nur noch kurze Zeit verlängert. Ihm wurde damals mitgeteilt, dass er vor der nächsten Verlängerung den Nachweis für die Ableistung des Wehrdienstes vorlegen muss.
Ohne gültigen Pass hätte er in Deutschland Probleme bekommen, obwohl er eine Aufenthaltsberechtigung und deutsche Ehefrau hatte.
Sicherlich ist es auch wenig ratsam in die Türkei einzureisen,
solange er noch einberufen werden kann, vielmehr geht es um
die Situation, wenn er die 39 überschritten hat und auch nach
türkischer Rechtslage nicht mehr einberufen werden kann.
Ich hoffe, dass es so stimmt. Den Wehrdienst nicht zu leisten ist in der Türkei eine größere Aktion. Verweigerung gibt es nicht und nur in ganz gravierenden Ausnahme fällen - z. B. schlimme gesundheitliche Einschränkungen - kommt man um den Wehrdienst herum.
Ärger kann es auch später noch geben, wenn Nachbarin Leyla
Aksu mitbekommt, dass Ali Deniz bei seinen Verwandten ist und
immer noch keinen fast kahlgeschorenen Kopf trägt.Wie meinst du das? Hilfe, was kommt denn da noch alles?
Die Soldaten in der Türkei haben einen seeeeeeehhhhhr kurzen Haarschnitt. Sind daher auch in Zivil leicht erkennbar.
Gruß und Dankeschön, mablo
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid, tausend Dank für die Infos, zumindest wird eins klar, aus Abwarten bis 40 hat wohl wenig Zweck. Bin nur gespannt, wer der richtige Absprechparter ist.
Gruß mablo