Artikel 146, Grundgesetz

Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es:

Art 146
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Hat sich jemand mal darum gekümmert, dieses Recht einzufordern? Das Grundgesetz ist ja angeblich keine beliebige Buchstabenansammlung…

Ist diese neue Verfassung einklagbar? Könnte ich die Bundesregierung (als ausführende Staatsgewalt) verklagen, weil dieser Artikel faktisch nicht umgesetzt wird. Was kostet eine Verfassungsbeschwerde?

Der Artikel 146 beschreibt eine Möglichkeit, keine Aufforderung oder Notwendigkeit. Zudem wird heute größtenteils davon ausgegangen, dass das Grundgesetz Verfassung ist.

Gruß Andreas

Der Artikel 146 beschreibt eine Möglichkeit, keine
Aufforderung oder Notwendigkeit.

Genau, dort steht ja nicht, dass nach Vollendung der Einheit in Freiheit (wobei man sich bereits streiten könnte, ob eines oder beides überhaupt zutrifft), sofort eine neue „richtige“ Verfassung erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Es steht dort, dass das Grundgesetz solange gilt, bis sie erarbeitet und darüber abgestimmt worden ist. Und solange dem nicht so ist, bleibt alles wie es ist.

Zudem wird heute größtenteils
davon ausgegangen, dass das Grundgesetz Verfassung ist.

Ich denke auch, dass die Unterscheidung mehr oder weniger eine begriffliche denn eine inhaltliche ist.

MfG