Frage zu Unterhalts- und Erbrecht

Liebe WWWler,

ich habe bitte eine Frage zum Unterhalts- und Erbrecht: Nehmen wir an, Max Mustermann hat ein uneheliches Kind, dem er Barunterhalt schuldet. Er kommt dieser Verpflichtung auch nach, hat aber ein so niedriges Einkommen, dass er ein sogenannter Mangelfall ist und nicht den Regelsatz leisten kann.

Nun stirbt Max’ Vater. Gemeinsam mit Max’ Mutter hat er ein Testament aufgesetzt, in dem sich beide gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Sollte einer der Kinder (also Max oder eine seiner beiden Schwesten) nach dem Tod des Erstverstorbenen auf sein Erbe bestehen, so soll er nur den Pflichtteil erhalten und auch nach dem Tod des Zweitverstorbenen nur den Pflichtteil erhalten. Max möchte deshalb (und weil er sehr an seiner Mutter hängt) sein Erbe ausschlagen.

Meine Frage: Kann ihn die Mutter seines unterhaltsberechtigten Kindes zur Annahme des Erbes zwingen (nehmen wir an, es ginge auch beim Pflichtteil um eine recht stattliche Summe) oder könnte ein Richter die Erbausschlagung mit der Anrechnung fiktiver Einkünfte bei der Unterhaltsberechnung „bestrafen“.

Danke für Tipps,

Matt

Hallo Matt,

in dem Fall müsste Max das Erbe gar nicht erst ausschlagen, weil er ja gar nichts erbt, erben tut erstmal nur die Mutter. Max müsste nämlich seine Mutter auf seinen Pflichtteil verklagen, und dazu kann ihn wohl die Mutter des gemeinsamen Kindes nicht verklagen, zumal Max dann einen erheblichen Nachteil zu erleiden hätte, da offenbar die Jastrowsche Klausel in dem Testament aufgenommen wurde.

Viele Grüße
Sahne