Folgende Situation:
Ich habe ein Girokonto bei einer Bank, und von der selben Bank auch eine VISA-Karte. Die Abrechnung der VISA-Karte erfolgt über die Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS), die ziehen den monatlichen Kreditkartenbetrag vom Bankkonto ein.
Jetzt hat die GZS unrechtmäßig einen Betrag abgebucht und stellt sich stur, den Betrag zu stornieren.
Kann ich da dann eigentlich zur Bank gehen, und die unberechtigte Lastschrift zurückgeben, da die Belastung nicht rechtmäßig war?
Und stimmt es, dass die sog. 6-Wochen-Frist bei einer Lastschriftrückgabe für mich nicht bindend ist?
Danke für Antworten im Voraus.
Andy
Hallo Andy,
grundsätzlich gilt:
Es ist DEIN Konto und die einzige Institution die OHNE deine Einwilligung auf DEIN Konto OHNE richterlichen Beschluss zugreifen kann ist leider das Finanzamt.
Also hast Du selbstverständlich die Möglichkeit die Abbuchung zu stonieren. Deine Bank gibt ersteinmal nur die Karte aus, das Visakonto hast du ja bei der GZS.
Alles weitere musst du dann mit der GZS, eventuell sogar mit einem Anwalt, ausmachen.
Viel Spass mit dem Ärger.
Gruss Alex
Hi Alex,
das stimmt so nicht ganz, denn bei der GZS ist das Verfahren etwas anders.
In der Regel garantiert die Bank der GZS die Einlösung der Lastschrift für die Umsätze die du mit deiner Karte getätigt hast. Egal ob du Sie tatsächlich getätigt hast oder nicht.
Wenn jetzt, wie bei Andy, der Fall eintritt das etwas unrechtmäßig mit deiner Kreditkarte bezahlt wurde, dann mußt du zu deiner Bank gehen, und den Beleg anfordern, auf dem du unterzeichnet hast. Wenn das die Bank nicht kann, bekommst du dein Geld natürlich zurück.
Michael
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das stimmt so nicht ganz, denn bei der GZS ist das Verfahren
etwas anders.In der Regel garantiert die Bank der GZS die Einlösung der
Lastschrift für die Umsätze die du mit deiner Karte getätigt
hast. Egal ob du Sie tatsächlich getätigt hast oder nicht.
Hallo Michael,
deine Antwort hat mich neugierig gemacht.
Nach Aussage meines Kto-Sachbearbeiters und hinzugezogenem Kollegen, angeblich für Kreditkarten zuständig, kann ich sehr wohl die Lastschrift innerhalb von 6-Wochen zurückziehen.
Meiner Bank ist es, einfach gesagt, ziemlich egal, was ich für eine Vereinbarung mit der GZS getroffen habe
-„Der Karteninhaber ist … verpflichtet,…den Forderungsbetrag zu erstatten. Die… Umsätze werden … per Lastschriftverfahren belastet.“-
Es handelt sich hierbei, nach der Aussage der o.g. Personen um ein ganz normales Lastschriftverfahren bzgl. meines Kto´s, wobei die ganz normale 6-Wochenfrist auch gilt. Selbstverständlich muss ich mich dann mit der GZS auseinandersetzten und es müssen von beiden Seiten die entsprechenden Belege vorgelegt werden, die beide Seiten eigentlich vorliegen haben sollten.
Trotzalledem eine interessante Gecshichte, wenn du etwas anderes darüber finden solltest, lass es mich auf jedenfall wissen, bin neugierig.
Gruss
Alex
Wenn ich bei der x-Kartengesellschaft eine Kreditkarte habe, und die bucht von meinem KOnto ab, so ist das eine Lastschrift wie jede andere auch - sprich, Rückgabe überhaupt kein Problem (das Problem kommt dann später…
).
Wenn ich bei meiner eigenen Bank eine Kreditkarte habe, kann diese nicht mangels Deckung zurückgeben - da steht sie gegenüber der Kartengesellschaft in der Pflicht.
Eine Rückgabe des Kunden w/Widerspruch habe ich so zumindest noch nicht gehabt. Bei uns ist es so, dass wenn ein Kunde einen Betrag reklamiert (es geht ja normalerweise nie um die komplette Abrechnung) wir dem Kunden diesen Betrag sofort, allerdings unter Vorbehalt, gutschreiben. Eine Klärung erfolgt dann im Nachhinein, aber das Geld ist erstmal wieder da.
Börni
…
das Problem kommt dann später…
).
Mein ich ja ähnlich, vor allen Dingen die Sache mit dem Problem 
Wenn ich bei meiner eigenen Bank eine Kreditkarte habe, kann
diese nicht mangels Deckung zurückgeben - da steht sie
gegenüber der Kartengesellschaft in der Pflicht.
Das verstehe ich jetzt nicht mehr, ich habe ebenfalls über mein Betriebskto. eine Kreditkarte bei meiner Hausbank, aber Vertragspartner bei der Karte ist ja die GZS.
Und genau da greift die Aussage der Bankmitarbeiter, dass es denen egal ist, was ich mit der GZS vereinbart habe.
???
Eine Rückgabe des Kunden w/Widerspruch habe ich so zumindest
noch nicht gehabt. Bei uns ist es so, dass wenn ein Kunde
einen Betrag reklamiert (es geht ja normalerweise nie um die
komplette Abrechnung) wir dem Kunden diesen Betrag sofort,
allerdings unter Vorbehalt, gutschreiben. Eine Klärung erfolgt
dann im Nachhinein, aber das Geld ist erstmal wieder da.
Die ganze Lastschrift zu stonieren ist ja selbstverständlich nicht ganz so gut.
Dabei werden die „richtigen“ Abbuchungen ja ebenfalls stoniert.
Hätte ich mich vielleicht genauer audrücken sollen.