A Bucht Online ein Hotel über einer der vielen Seiten die Übernachtungen vermitteln.
Das Hotel ist im England der Firmensitz der Seite nach Impressum in der USA.
Nach ein par Tagen möchte A von der Buchung zurücktreten. Darauf hin fordert der Betreiber der Website Stornierungskosten von 100 %.
Darf der Betreiber dies machen, da A ja noch in der zwei Wochenfrist ist, oder ist das Fernabsatzgesetz hie nicht anwendbar weil die Firma im Ausland sitzt?
Fernabsatzgesetz ist alt… auf Neudeutsch heißt es jetzt § 312b BGB
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
…
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss
verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder
innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
Allerdings steht dort auch ein Ausschluss für
Dienstleistungen, die ausschließlich im Ausland erbracht
werden.
Darum geht es doch.
Was interessiert es ein Unternehmen in den USA, dass es in DE sowas wie ein Fernabsatzgesetz gibt, wenn man direkt bei diesem Unternehmen kauft.
Wenn ich bei einem Hotel in Dubai (nur als Beispiel) direkt über deren Website ein Zimmer reserviere, werde ich denen wohl kaum klar machen können, dass es in DE solche Gesetze gibt.
Die werden eher sagen „wir sind aber in Dubai, da gibt es sowas nicht. Ätsch“.
Wenn ich im Ausland (z.B. im Urlaub) bin und von dort aus etwas in DE bestelle, dann ist es klar.