Einbruch- Zeugenauss. von Geschädigtem notwendig?

Hallo,
Es wurde in einem Wohnhaus eingebrochen , der Täter wurde gefasst.
Nun soll der Geschädigte zur Gerichtsverhandlung erscheinen und als Zeuge aussagen.
Der Zeuge hat wahnsinnige Angst, dem Täter gegenüber zu stehen.
Was passiert, wenn der Geschädigte sich kurzfristig krank meldet und nicht erscheint?
Eine spätere Aussage an dem der Täter nicht anwesend ist, ist ja kein Problem.

Hallo,

Es wurde in einem Wohnhaus eingebrochen , der Täter wurde
gefasst.

schlecht, aber gut dass der Täter gefasst wurde.

Nun soll der Geschädigte zur Gerichtsverhandlung erscheinen
und als Zeuge aussagen.

Er soll nicht nur, er muss sogar.

Der Zeuge hat wahnsinnige Angst, dem Täter gegenüber zu
stehen.

Muss er eigentlich nicht.

Was passiert, wenn der Geschädigte sich kurzfristig krank
meldet und nicht erscheint?

Dann wird aufgrund der fehlenden Aussage ggf. ein Freispruch erfolgen oder ein neuer Termin anberaumt, bei dem alle Beteiligten wieder anwesend sind.

Eine spätere Aussage an dem der Täter nicht anwesend ist, ist
ja kein Problem.

So läuft es aber nicht. Das kann man sich nicht aussuchen. IdR. haben die Zeugen während der Hauptverhandlung auszusagen.

Gruß

S.J.