Musik Covern

Von: , Frage gestellt am So, 22. Feb 2009

Nehmen wir mal an eine Schulband möchte eine CD aufnehmen und verkaufen - allerdings mit gecoverten Songs - dürfen die das?

und wie sieht es da mit dem Verkaufen aus müssen die den erlös versteuern?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Musik Covern

    Nehmen wir mal an eine Schulband möchte eine CD aufnehmen und
    verkaufen - allerdings mit gecoverten Songs - dürfen die das?
    wenn die Rechteinhaber zustimmen geht das ( die werden aber vielleicht dafür Geld haben wollen )
    und wie sieht es da mit dem Verkaufen aus müssen die den erlös
    versteuern?
    na klar

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Musik Covern

    Hallo Florian Nehmen wir mal an eine Schulband möchte eine CD aufnehmen und
    verkaufen - allerdings mit gecoverten Songs - dürfen die das?

    ja. Beim Presswerk muss die Band eine Liste der SOngs einreichen, möglichst schon mit den GEMA-Werknummern (aus der GEMA-Datenbank heraussuchen) - dann werden vorab schon Zahlungen an die GEMA fällig (genaue Beträge bei der GEMA erfragen oder auf der Website nachlesen). Erst nach Zahlung dieser Vorabbeträge darf das Presswerk die CD vervielfältigen.
    Nach einiger Zeit muss man dann die Verkäufe noch einmal an die GEMA melden (Musterexemplare an die Radiostationen werden extra aufgeführt, dafür sind dann keine Zahlungen fällig) - dann gibt es eine Rechnung von der GEMA unter Anrechnung der Vorabzahlung.

    Mindeststückzahl in Presswerken ist übrigens 500 Stück. und wie sieht es da mit dem Verkaufen aus müssen die den erlös
    versteuern?
    Ja selbstverständlich! Ertragsteuerlich wird die Band eine GbR sein, wenn nichts weiter geregelt wurde, das bedeutet, die Gewinne/Verluste werden auf die Bandmitglieder verteilt. Hierzu muss die GbR eine sog. "gesonderte u. einheitliche" Erklärung abgeben.
    Umsatzsteuerlich muss evtl keine Versteuerung erfolgen, wenn der Umsatz insgesamt unter 17500 Euro p.a. bleibt. Dann darf der Verkauf allerdings auch nicht mit ausgewiesener USt erfolgen - sondern mit dem Hinweis auf §19 (1) UStG.

    Gruß
    Sonja

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