GEZ Pflicht per RStV?

Hallo ihr hoffentlich rechtskundigen Leuts

ich hab mal ne Frage zur Rundfunkgebühr. Irgendwie bezahlt sie jeder, aber auf welcher Grundlage?

Klar ist da immer die Rede von der GEZ die das Geld einzieht und im Zusammenhang damit wird immer wieder der Rundfunkstaatsvertrag genannt.

Nur handelt es sich dabei nicht wie der Name schon sagt um einen Vertrag?
Und ein Vertrag ist nicht zu vergleichen mit einem Gesetz.

Schaut man sich den „Vertrag“ mal an, dann sieht man, dass da viel geregelt ist u.a. die Art und Weise wie Werbung geschaltet wird, wie Satelliten und Kanäle verwaltet werden, wie öffentliche Übertragungen laufen, was mit dem Jugendschutz ist usw usw usw.
Und natürlich steht auch was von Kündigung drin… demnach dürfen die Länder den Vertrag auch kündigen!

Lediglich in Punkt 12 wird über die Finanzierung geredet
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr.

(2) Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts begründet auch künftig die Rundfunkgebührenpflicht.

Ich als Laie sehe darin erstmal nur eine Regelung zwischen Staat/Ländern und den Rundfunkbetreibern, die es ja auf staatlicher und privater Seite gibt.
Und ein Vertrag zwischen zwei Parteien hat noch lange keine Auswirkung auf eine dritte Person.

Für mich ergibt sich daher also nicht zwingend die PFLICHT als Bürger eine Gebühr zu bezahlen.
Wo ist demnach per Gesetz niedergeschrieben, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für alle Staatsbürger besteht mit den bekannten Einschränken/Ergänzungen für Studenten, Behinderte ect.pp.?

schonmal Danke
=)

Huhu!

Ich als Laie sehe darin erstmal nur eine Regelung zwischen
Staat/Ländern und den Rundfunkbetreibern, die es ja auf
staatlicher und privater Seite gibt.

Das siehst Du falsch. Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen Staaten.

Und ein Vertrag zwischen zwei Parteien hat noch lange keine
Auswirkung auf eine dritte Person.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen sechzehn Parteien, und die haben sich darin alle verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen, in dem steht: Der Staatsvertrag gilt in unserem Land.

Wo ist demnach per Gesetz niedergeschrieben, dass eine
Rundfunkgebührenpflicht für alle Staatsbürger besteht mit den
bekannten Einschränken/Ergänzungen für Studenten, Behinderte
ect.pp.?

Such doch mal nach dem „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“.

… als Ergänzung: Der aktuelle Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Gestalt des 10. Änderungsvertrages wurde ratifiziert (durch Landesgesetz in für die Bürger geltendes Recht umgewandelt) in:
Baden-Württemberg: G v. 23. 7. 2008 (GBl. S. 237),
Bayern: Bek. v. 6. 5. 2008 (GVBl S. 161),
Berlin: G v. 5. 5. 2008 (GVBl. S. 102),
Brandenburg: G v. 11. 6. 2008 (GVBl. I S. 144),
Bremen: G v. 8. 7. 2008 (Brem.GBl. S. 209),
Hamburg: G v. 22. 7. 2008 (HmbGVBl. S. 258),
Hessen: G v. 10. 6. 2008 (GVBl. I S. 740),
Mecklenburg-Vorpommern: G v. 17. 6. 2008 (GVOBl. M-V S. 186),
Niedersachsen: G v. 6. 6. 2008 (Nds. GVBl. S. 198),
Nordrhein-Westfalen: Bek. v. 24. 6. 2008 (GV. NRW. S. 517),
Rheinland-Pfalz: GG v. 17. 6. 2008 (GVBl. S. 83),
Saarland: GG v. 20. 8. 2008 (Amtsbl. S. 1362),
Sachsen: G v. 16. 7. 2008 (SächsGVBl. S. 466),
Sachsen-Anhalt: G v. 24. 6. 2008 (GVBl. LSA S. 248),
Schleswig-Holstein: G v. 8. 7. 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 311),
Thüringen: G v. 16. 7. 2008 (GVBl. S. 219).

VG
EK