Gratis Produkt nicht gratis?

Hallo allesamt,

dass bei einem ausgezeichneten Preis in einem Kaufhaus der Preis an der Kasse noch verändert werden darf, weil erst dort der Kaufvertrag geschlossen wird, ist mir bekannt. Nun aber die Frage zu folgendem Sachverhalt

Ein Kaufhaus stellt neben seine normalen Produkte und ohne weitere Hinweise ein Produkt mit der Aufschrift „Gratis“.

Fragen:

Handelt es sich rechtlich bei einem Wert von 0.00 überhaupt um einen Kauf?

Darf das Kaufhaus an einer normalen Kasse dann auch die Herausgabe des Produktes verweigern, einen Preis dafür benennen oder beides von einer Bedingung abhängig machen (z.B. "nur wenn Sie 5 Sacher Torten kaufen, bekommen Sie das Gratis Produkt gratis)?

Was wäre wenn der Kunde mit dem „Gratis“ Produkt durch eine Selbstbedienungskasse läuft - alle gekauften Sachen ordentlich bezahlt - und dann das Haus verlassen wollte. Dann würde er von einem Kaufhaussheriff aufgehalten werden. Häette er sich überhaupt irgendeiner Sache strafbar gemacht?

Gruss
norsemanna

Handelt es sich rechtlich bei einem Wert von 0.00 überhaupt um
einen Kauf?

Nein.

Darf das Kaufhaus an einer normalen Kasse dann auch die
Herausgabe des Produktes verweigern, einen Preis dafür
benennen oder beides von einer Bedingung abhängig machen (z.B.
"nur wenn Sie 5 Sacher Torten kaufen, bekommen Sie das Gratis
Produkt gratis)?

Das kann man rechtsdogmatisch so oder so sehen, da lässt sich alles konstruieren. Ich gehe davon aus, dass ein Gericht eher sagen würde, das Kaufhaus dürfe dies.

Was wäre wenn der Kunde mit dem „Gratis“ Produkt durch eine
Selbstbedienungskasse läuft - alle gekauften Sachen ordentlich
bezahlt - und dann das Haus verlassen wollte. Dann würde er
von einem Kaufhaussheriff aufgehalten werden. Häette er sich
überhaupt irgendeiner Sache strafbar gemacht?

Wenn der Kunde davon ausging, das zu dürfen, nicht, nein.

Levay