Nils?
Du sagst ja selber, dass er, ohne Angabe von Gründen, den Freunden von Frau Müller den Zutritt verweigern kann.
Und das ist es doch!
Wenn das Haus beiden gehören würde, könnte er es nicht alleine Entscheiden sondern müsste es zulassen!
Da er aber ANSCHEINEND alleiniger Eigentümer ist, kann er ALLEINE festlegen wen er in seinem Haus haben will und wen nicht!
Natürlich muss er die Sachen seiner Frau herausgeben, und ihr den Zutritt zum Haus gewähren. Aber den Freunden von Fr. Müller muss er zu keiner Zeit sein Haus zugänglich machen.
Und wenn Frau Müller die Sachen alleine nicht entfernen kann müsste er ihr helfen. Da er das aber mit Sicherheit nicht tuen würde, denke ich würde er eher zustimmen, dass ihr Ihre Freunde helfen.
Aber Rechtlich ganz klar: Er muss den Freunden keinen Zugang gewähren.
Nur mal als Erklärung: Das was du da äußerst würde ja bedeuten, dass man als eigentümer einer Immobilie keine Handhabe gegenüber unerwünschten Personen in seinem Haus hat. Und das wäre vollkommener Idiotismus ^^