Hausverkauf bei Nacherbfolge?

Hallo!
Folgende Situation: 1 Haus - 4 Geschwister. Das Haus wird 2 Schwestern je zur Hälfte vererbt. Die Beiden sind aber nur Vorerben. Nach den Beiden würden es die Kinder, wieder je zur Hälfte bekommen. Die anderen 2 Brüder sollen ausbezahlt werden. Jetzt möchte aber einer der auszubezahlenden Brüder einer Schwester eine Haushälfte abkaufen. Müssen da nun ALLE Erben, das heißt auch der Erbe der anderen Haushälfte (auch die Kinder der Erben, gegebenenfalls das Vormundschaftsgericht) damit einverstanden sein?

Sorry ich bin kein Jurist, aber ich versteh manchmal nicht, was sich einige für merkwürdige Konstellationen ausdenken für etwas was doch eigentlich ganz klar ist.

1 HAus 4 Erben, da muss erst mal festgelegt werden, wieviel das Ding wert ist, wenn denn nicht alle wirklich einziehen wollen. Sagen wir mal 400.000 Eu
Normalerweise erbt jeder 1 Viertel Haus, wenn nur die Schwestern einziehen (und ins Grundbuch eingetragen werden sollen) und die Brüder nicht, müssen die Schwestern den Brüdern jeweils 100.000 Eu auszahlen, also ihren Anteil am Haus.
Offensichtlich will aber nur eine Schwester und nur ein Bruder einziehen/Besitzen, die anderen nicht, also wieso dann nicht gleich so, dass nichthausSchwester von Hausbruder 100.000 Eu bekommt und Nichthausbruder von Hausschwester (oder auch umgekehrt).
Also nochmal einfach, dass eben nicht erst die Schwestern zusammen übernehmen, sondern die die Schwester+Bruder, die auch besitzen wollen und die beiden die nur das Geld wollen bekommen das Geld. (wieso diese offenbar unnütze Geschlechtertrenung?)

An der Endlage würde das doch nichts ändern, gegenüber deinem Vorschlag (Schwestern übernehmen besitz und zahlen Brüder aus und eine Schwester davon verkauft dann an Bruder)… es sei denn beim Verkauf werden dann andere Summen gehandelt, da kann dann entweder die Schwester mehr rausschlagen oder der Bruder versucht sie übern Tisch zu ziehen (weshalb sonst so kompliziert und schon mit Gedanken an die nächste Generation…)

Wenn die Nichthausschwester dann verstirbt würden auch im FAlle des Verkaufs deren Kinder nix vom Haus bekommen, sondern allenfalls was so vom GEld übrig ist. Ebenso gibts für die nur den Anteil aus der Auszahlungssumme in meinem vorschlag.
Die Enkel des derzeitigen Erblassers können sich eh erst hinten anstellen, bis die Sache unter den ersten Erben geklärt ist, dann kann man sich auch Gedanken machen, ob man schon vor dem eigenen Tod was an die Kinder verteilt.

Gruß Susanne