mal angenommen
auf der gegenseite wirkt ein anwalt, der seit 1999 seine kanzlei unter einer anschrift eingetragen hat, an der er unbekannt ist.
die post läuft über nachsendeauftrag in ein postfach.
was sind die rechtlichen auswirkungen?
mal angenommen
auf der gegenseite wirkt ein anwalt, der seit 1999 seine kanzlei unter einer anschrift eingetragen hat, an der er unbekannt ist.
die post läuft über nachsendeauftrag in ein postfach.
was sind die rechtlichen auswirkungen?
Es besteht grds. eine Kanzleipflicht (gibt aber Ausnahmen)
BGH dazu: „…Der Rechtsanwalt muß, um der Kanzleipflicht zu genügen, einen oder mehrere Räume haben, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu den üblichen Geschäftszeiten normalerweise zu erreichen ist. In diesem Raum/diesen Räumen muß der Rechtsanwalt zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum seine anwaltlichen Dienste bereitstellen…“
Die örtlich zuständige Anwaltskammer wird einen Verstoß verfolgen, wenn er ihr bekannt wird. IdR folgt Widerruf der Anwaltszulassung,
weil damit von einer Aufgabe der Kanzlei ausgegangen wird.