Keine ladung zu einweisungsgespräch des gutachters

mal angenommen

da vertritt sich jemand selbst. das gericht kommt daraufhin auf die idee die prozessfähigkeit des jemand prüfen zu lassen.

der jemand wird vom einweisungsgespräch nicht informiert.

was sind die rechtlichen auswirkungen?

Die Prozessfähigkeit beim Amtsgericht, einer normalen Person ist gegeben. Am Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Beim Landgericht schaut das anders aus.

Normalerweise werden vom Gericht, sobald ein Sachverständiger angehört werden soll bzw. ein Gutachten erstellt werden soll, alle Parteien geladen.

Meist vom Gericht und zusätzlich nochmal vom Gutachter.

Wichtig ist nur, dass alle Parteien bei der Fahrzeugbegutachtung anwesend sind. Das schon allene der Gerchtigkeit halber.

Ferner ist wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständige das Gutachten erstellt. Den soll am besten Gericht benennen.