Ein Motorrad fahrer erlitt 2003 einen Verkehrsunfall an dem er nicht schuld war und eine verletzung am rechtem Knie erlitt mit spätfolge Arthrose.
Der er Fliesenleger war empfiehlt ihm der Amtsarzt eine Umschulung die er dann auch gemacht hat.
Nach der 2. Verhandlung nach 6 Jahren wird ihm nun vom Richter ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorgeworfen.
Da er ja die Umschulung erst später (Unbestimmter Zeitpunkt) antreten hätte können.
Da das 3. gutachten zwar sagt das er die Umschulung machen hätte müssen aufgrund des Unfalls aber nicht direkt nach dem Unfall.
Nun ist er etwas sprachlos weil man verlässt sich auf die Meinung des ersten Arztes und macht die Umschulung und dann wird es einem vorgeworfen??
Daraus ergibt sich natürlich das Ergebnis, dass er auch keinen Verdienstausfall geltend machen kann weil es noch nicht nötig gewesen wäre??
Kann das sein, dass einem der gesunde Menschenverstand und der Arzt empfiehlt eine Umschulung zu machen und jetzt soll dies ein Fehler gewesen sein?
Er hätte nun die Möglichkeit sich mit 10.000 Euro abzufinden od. weiter vors Oberlandesgericht in Berufung zu gehen??
nun ich denke, hier solltest du auf deinen Anwalt hören, denn auf ihn und seine Argumentation kommt es letztlich an. Wenn er allerdings keine Lust hat oder sich unsicher fühlt, weils in die höheren Instanzen geht, dann würde ich an deiner Stelle die Finger davon lassen.
Zur Argumentation würde ich dir vorschlagen, dass die Umschulung ein aufgezeigter Weg war, um eben die Schadenspflicht des Unfallbeteiligten zu minimieren. Da sonst der Arbeitsausfall wesentlich höher (durch Zeitverzögerung) ausgefallen wäre.
Wohran merkt man das ob der Anwalt keine lust hat?
Meiner meinung nach kommt es garnicht so auf den Anwalt an sondern auf den Richter.
Wenn ein richter das nicht so sieht schaut es schlecht aus.
Denke aber auch das das gericht zu 95% keine wirklichen entscheidungen trifft sondern gern nur verhandeln lässt zwischen den Partein.
Hat jemand andere erfahrungen??
Grüsse Hansi
nach eigener Erfahrung (über Lustlosigkeit und Unsicherheit) würde ich so urteilen:
Auf Platz 1 würde ich Fristenverletzung (z.B Jahresfristenablauf, Verjährungsfristen, Widerspruchfristen usw.) setzen
Wenn ein Anwalt 3 Monate benötigt um ein Schreiben (egal ob sie von deiner oder von der Gegenseite sind) zu beantworten und auch nach Anmahnung von deiner Seite nicht reagiert
Wenn ein Anwalt nicht in der Lage ist sich bei einer Rechtschutzversicherung (Kostendeckungszusage) durchzusetzen. Selbst wenn die Rechtsschutzvers. dem Kunden gekündigt hat, aber der Fall noch in der Zeit während der Versicherungsschutzes hinein fällt
Wenn ein Anwalt nach 2. Instanz weder eine Gehörsrüge noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt (hier ging es um die Nichtzulassung einer Revision)
Negieren von Tatsachen und Weigerung einer Korrektur
Nachweisliche Falschberatung und Unwissenheit (auch so etwas gibt es!)
Feste Zusicherung persl. bei Gerichtsterminen ausserhalb eines Ortes den Mandant zu vertreten und dann doch einen Anwalt vor Ort einzuschalten
Du hast Recht, vieles kommt auf den Richter an und es ist immer ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht erhalten. Aber was mir bei meinen vielen Verhandlungen aufgefallen ist, je weniger Biss ein Anwalt hat um so weniger wird er erhört. Wobei man hier unterscheiden muss, ob der Biss in Richtung Beleidigung/Falschprojektion oder aber der Biss mit Humor um ausgewiesenen Tatsachen und Hinweisen auf bestimmte Urteile (Leitsatzentscheidungen) Bezug genommen wird. Leitsatzentscheidungen lieben die Gerichte! Kleiner Tipp von mir, schau selbst in den Urteilen vom Bundesgerichtshof nach, ob so etwas oder ähnlich schon mal entschieden wurde.
Was mir besonders ins Auge gefallen ist, wenn ein Anwalt einen anderen Anwalt vor Ort mit dem Fall beauftragt, der eigentlich gar nicht großartig involviert ist, dann geht das auch zu 100% in die Hose.