Wenn ein Artikel innerhalb der Garantiezeit umgetauscht wurde, weil er defekt war und der Kunde einen Aufpreis bezahlt hat um dann einen etwas höherwertigen Ersatz zu erhalten, gilt dann für den neuen Artikel eine neue Garantiefrist oder beginnt diese ebenfalls mit dem Kauf des ersten Artikels? Was verändert sich durch die Aufpreiszahlung?
Hallo,
tatsächlich handelt es sich um einen Neukauf. Beim Umtausch wurde quasi das alte Geschäft rückabgewickelt. Und anschließend wurde im gleichen Zug ein neuer Kaufvertrag über das neue Gerät abgeschlossen. Dass hier effektiv nur die Erhöhung geflossen ist, ist rechtsunerheblich.
Gruß
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Vielen Dank ! Das ist gut zu wissen.
Hallo,
tatsächlich handelt es sich um einen Neukauf. Beim Umtausch
wurde quasi das alte Geschäft rückabgewickelt. Und
anschließend wurde im gleichen Zug ein neuer Kaufvertrag über
das neue Gerät abgeschlossen. Dass hier effektiv nur die
Erhöhung geflossen ist, ist rechtsunerheblich.
trifft auf den Gewährleistungsfall zu, aber nicht zwangsweise, wenn es sich, wie hier, um einen Garantiefall handelt. Da dürfte das eher unwahrscheinlich sein, dass dieser Rückschluss zulässig wäre.
Gruß
S.J.
trifft auf den Gewährleistungsfall zu, aber nicht zwangsweise,
wenn es sich, wie hier, um einen Garantiefall handelt. Da
dürfte das eher unwahrscheinlich sein, dass dieser Rückschluss
zulässig wäre.
O.K. das ist ein guter und berechtigter Einwand. Dem würde ich auch vollkommen zustimmen, wenn tatsächlich schon zwei Jahre rumgewessen wären und das defekte gegen ein gleiches, funktionsfähiges Gerät getauscht wurde. Ich weiß aber nicht, ob der Frager tatsächlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt oder beides synonym verwendet.
Da hier aber ein neues, anderes Gerät erworben wurde, würde ich weiterhin zu meiner Auffassung tendieren, ohne jetzt die exakten Umstände zu kennen.
Wenn man sich bereits ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung befand, dürfte es auf die konkreten Bedingungen ankommen. Und die kann dann ja jeder machen wie er will.
Gruß