Hallo,
Fall:
Ehegatte ist testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt.
Dem gemeinsamen Sohn wird in dem Testament der Grundstücksanteil des Erblassers vermacht.
Frage:
wieviel kostenpflichtige Grundbucheinträge (Grundbuchberichtigungen) folgen daraus?
entweder
- Eintrag des erbenden Ehegatten und dann
- Eintrag des Vermächtnisnehmers
und entstehen somit zweimal die Gebühren für die Grundbuchänderung
oder
wird gleich auf den Vermächtnisnehmer geändert und die Gebühr für die Grundbuchänderung entsteht nur einmal?
MfG
HMo