Alleinerbe und Vermächtnis

Hallo,

Fall:
Ehegatte ist testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt.
Dem gemeinsamen Sohn wird in dem Testament der Grundstücksanteil des Erblassers vermacht.
Frage:
wieviel kostenpflichtige Grundbucheinträge (Grundbuchberichtigungen) folgen daraus?
entweder

  1. Eintrag des erbenden Ehegatten und dann
  2. Eintrag des Vermächtnisnehmers
    und entstehen somit zweimal die Gebühren für die Grundbuchänderung
    oder
    wird gleich auf den Vermächtnisnehmer geändert und die Gebühr für die Grundbuchänderung entsteht nur einmal?

MfG
HMo

Moin,
möglicherweise keiner.
http://dejure.org/gesetze/KostO/60.html Abs.4

vnA