Richter Meinungen???
Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Feb 2009
Wenn A auf grund eines Unfalles vom Arbeitsamt eine Umschulung empfohlen wird und er diese nach krankschreibung auch gleich macht, hat er dann Rechtlich zu schnell diese Umschulung angetreten?
Hätte er weiter arbeiten müssen um seine Schadensminderungsplicht nicht zu verletzen?
Kann es da unterschiedliche Richterliche meinungen geben?
Grüsse Hansi
