Unterhaltszahlungen aussetzen?

Hallo Freunde,

mal angenommen, das Jugendamt beendet die Beistandschaft für ein uneheliches Kind, weil dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nun müssen die Unterhaltsansprüche also von dem/der 18-jährigen selbst durchgesetzt werden. Handelt der Vater rechtswidrig, wenn er die bisherigen Unterhaltsleistungen erstmal aussetzt? Zumal er auch gar nicht weiß, ob sein Kind, das er niemals kennen gelernt hat, noch zur Schule geht oder bereits selbst erwerbstätig ist?

Vielen Dank und viele Grüße, Tom

Hallo Tom,

wenn der Unterhaltstitel nicht bis zum 18. Geburtstag befristet wurde, kann das Kind problemlos den Gerichtsvollzieher losschicken.

Der richtige Weg für den Papa wäre:

Aufforderung an das Kind, seinen momentanen Ausbildungsverlauf nachzuweisen. Also ob es eine Schule besucht, eine Ausbildung absolviert oder gar nix macht.

Gleichzeitig das Kind auffordern, das Einkommen der Mutter nachzuweisen.

Dabei dringend einen festen Termin (genaue Datumsangabe) setzen, bis wann die Auskünfte hier sind.

Wenn die Auskünfte nicht rechtzeitig kommen bzw. sagen, dass das Kind eigene Einkünfte hat und die Mutter sehr viel verdient und/oder das Kind rumgammelt per Anwalt einen und einstweiliger Anordnung machen mit Antrag auf Zwangsvollstreckungsverzicht (Pfändungsschutz).

Der Papa ist reichlich spät dran, sich um seine Unterhaltsangelegenheit zu kümmern. Schließlich kann das Kind schon lange eine Ausbildung machen und Geld verdienen, das beim Unterhalt angerechnet wird.

Ab dem 18. Geburtstag ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Gruß
Ingrid

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Danke! Das hilft mir weiter.

Viele Grüße Tom