Hallo,
ab der wievielten mahnung, eine zahlung / rechnung zu begleichen, darf für diese eine (mahn)-gebühr verlangt werden?
und gibt es eine rechtliche regelung, wie hoch diese gebühr max sein darf?
danke
Hallo,
ab der wievielten mahnung, eine zahlung / rechnung zu begleichen, darf für diese eine (mahn)-gebühr verlangt werden?
und gibt es eine rechtliche regelung, wie hoch diese gebühr max sein darf?
danke
ab der wievielten mahnung, eine zahlung / rechnung zu
begleichen, darf für diese eine (mahn)-gebühr verlangt werden?
Ab der ersten.
und gibt es eine rechtliche regelung, wie hoch diese gebühr max sein darf?
Sie darf den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigen.
Hallo,
ab der wievielten mahnung, eine zahlung / rechnung zu
begleichen, darf für diese eine (mahn)-gebühr verlangt werden?Ab der ersten.
Nö. Erst ab der ersten, die verschickt wird, nachdem der Nichtzahler in Verzug ist. Das ist im allgemeinen die zweite.
Gruß
loderunner (ianal)
Nö. Erst ab der ersten, die verschickt wird, nachdem der
Nichtzahler in Verzug ist. Das ist im allgemeinen die zweite.
Wann ist der säumige zahler „in Verzug“ ? Wenn eine bestimmte FRist verstrichen ist oder grundsätzlich erst nach der ersten Mahnung?
Wenn ich mal ne Rechnung vergessen (ja, kommt schon mal vor), hat die Mahnung eigentlich immer eine Zusatzgebühr.
Wann ist der säumige zahler „in Verzug“ ? Wenn eine bestimmte
FRist verstrichen ist oder grundsätzlich erst nach der ersten
Mahnung?
Grundsätzlich nach der ersten Mahnung, § 286 BGB.
Wenn ich mal ne Rechnung vergessen (ja, kommt schon mal vor),
hat die Mahnung eigentlich immer eine Zusatzgebühr.
Du meinst, niemand verlangt Gebühren zu Unrecht?

Levay
Wann ist der säumige zahler „in Verzug“ ? Wenn eine bestimmte
FRist verstrichen ist oder grundsätzlich erst nach der ersten
Mahnung?Grundsätzlich nach der ersten Mahnung, § 286 BGB.
Aber da steht doch auch in Abs. 2 und 3, dass es nicht zwingend einer Mahnung Bedarf, bei entsprechenden Hinweisen …?!
Ergo kann man auch ohne Mahnung in Verzug geraten.
Gruß
Wawi
Darum schrieb ich ja auch „grundsätzlich“…