Hallo,
eine reine Neugierfrage:
Bei Gottesdiensten zu Hochzeiten, besonderen Festen etc. werden in vielen Kirchen Liedzettel ausgelegt.
Dort stehen dann Lieder mit Noten, zumeist sind das nicht die klassischen Kirchenlieder aus dem Gesangbuch, sondern *modernere*.
Ist das eigentlich rechtlich irgendwie geregelt?
Denke an GEMA und Copyright, Urheberrecht.
( Hoffe, das sind die richtigen Begriffe für das, was ich damit meine)
Vielen Dank,
Finjen
GEMA gilt nur für Künstler, die dort Mitglied sind und ihre Werke angemeldet haben. Copyright gibt es bei uns nicht. Urheberrecht gilt immer.
Man kann aber bei einem Komponisten der Kirchenlieder schreibt davon ausgehen, dass es gewollt ist, dass die Lieder in der Kirche gesungen werden.
Und wenn nicht, dann bliebe fraglich, wogegen denn hier verstoßen worden wäre.
Hi,
wo liegt denn dein Problem Finjen? Glaubst du wirklich das dich wegen einem Kirchenlied in einer Kirche gesungen einer verklagt?Auch beim Kopieren der Ausgelegten Blätter wird dir wohl keiner den Kopf abreißen.
Gruß
rentsame
Mich interessierte, ob man Noten und Texte von modernen Kirchenliedern vervielfältigen darf, oder ob man damit gegen irgendein geltendes Recht verstößt.
(M)ein Problem ist das nicht.
Glaubst du wirklich das dich wegen einem Kirchenlied in einer Kirche gesungen einer verklagt? Auch beim Kopieren der Ausgelegten Blätter wird dir wohl keiner den Kopf abreißen.
Ich bin weder Pfarrerin, noch bekleide ich irgendeine andere Funktion in einer Gemeinde, welche für das Kopieren von Liedzetteln verantwortlich ist.
Und das ist auch ganz gut so
Es hatte mich tatsächlich einfach interessiert, weil ich bei der googelei über Begriffe wie Urheberrecht, Copyright etc. gestolpert bin. Deshalb fragte ich ja hier. http://www.midiwelt.de/nuke/html/modules.php?op=modl…
Schönen Abend noch wünscht Finjen
Ist das eigentlich rechtlich irgendwie geregelt?
Denke an GEMA und Copyright, Urheberrecht.
Die Kirchen zahlen einen nicht unerheblichen Pauschal-Beitrag an die GEMA u.a. deshalb, weil die meiste Musik dem höheren Live-Tarif unterliegt und als E-Musik angesehen wird:
Ich gehe davon aus, dass damit und mit Beiträgen an die VG-Wort der gelegentliche Gebrauch von Kopien abgedeckt ist. Darüber hinaus sind Kirchen meist so große Institutionen, dass es eine Rechtsabteilung hat, die die konkreten Fragen selbst klären kann.
So sind z.B. Konzerte zwar einzeln zu melden, aber meist auch über den Pauschal-Beitrag abgedeckt.