Inwiefern darf man sich gegen Angreifer wehren?

Hallo liebe Community,

ich habe über das Thema schon in Google einiges gesucht (aber nicht wirklich was rechtliches dazu gefunden), deshalb hab ich mal entschieden, dass ich hier nachfrage.

Inwiefern dürfte man sich, ohne das rechtliche Konsequenzen auf einen zukommen gegen Angreifer wehren?

Ich frag das, weil es in unserer Stadt desöfteren vorkommt, dass auf Kirchweih, Bürgerfest etc. die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 immer wieder mal jem. zusammenschlagen (einfach nur traurig…).

Das ist jetz alles nur eine rein theoretische Frage. Ich halt mich von solchen Typen zwar immer fern, aber man weiß ja nie (und es kann ja mal sein, dass plötzlich einfach mal einer herkommt und ihm mein Gesicht oder so nicht passt :smiley:).

Was darf man also rechtlich gesehen in einer Schlägerei machen, wenn plötzlich irgendjemand auf dich zukommt? Wehren darf man sich sicherlich, aber inwiefern ohne dafür belangt zu werden, denn das will denke ich auch mal keiner.

Wäre nett, wenn mir jemand rechtliche Auskunft dazu geben könnte.

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Das Thema wurde hier auch schon mehrfach kontrovers diskutiert. Ein Blick in das Archiv dürfte einiges zu Tage fördern.

Gruß

S.J.

Hallo liebe Community,

Inwiefern dürfte man sich, ohne das rechtliche Konsequenzen
auf einen zukommen gegen Angreifer wehren?

Hi,
ich bin Dan Träger Teakwon-Do.Du darfst dich natürlich wehren,aber immer im richtigen Verhältnis zum Angriff.Also bei einer Schelle nicht gleich dem Watscher sämtliche Knochen brechen.Bei Reflexen in der Abwehr kann das aber auch passieren.Eine Überschreitung der Notwehr kann auch aus Angst oder Entsetzen erfolgen.Der beste Weg aber ist immer die Vermeidung solcher Angriffe.Wenn es allerdings zu einer solchen Situation kommt wirst du nicht mehr viel drüber Nachdenken können.Also bereite dich darauf vor, am besten in einer seriösen Kampfsportschule, die geben dir auch rechtliche Tipps für alle Fälle.
Gruß
rentsame

Also bei
einer Schelle nicht gleich dem Watscher sämtliche Knochen
brechen.

Das ist mir schon klar, jedoch glaub ich nicht, dass es bei diesen Typen in meiner Stadt bei einer Schelle bleibt, wenn dann fliegen immer gleich Fäuste :wink:

Der beste Weg aber ist immer die
Vermeidung solcher Angriffe.

Genau diese Einstellung hab ich auch.

Aber jetzt mal zu einer anderen Frage, wie würde es aussehen, wenn man jetzt jemanden sieht, der sich gerade schlägert und man dann eingreift? Ist man dann auch geschützt, das müsste auch zur Notwehr zählen oder?

Und naja für eine „Kampfschule“ hab ich nicht genügend Zeit, da ich schon in einem Verein bin und sonst auch viel für die Schule zu tun habe, aber da du dich ja anscheinend auskennst, würdest du so ein Buch empfehlen?

http://www.amazon.de/City-Survival-Das-Handbuch-Selb…

Ich will lediglich ein paar Methoden zum wehren erlernen, falls ich wirklich mal in solch eine Situation hineingeraten sollte. Das hab ich jetzt zwar 17 Jahre lang geschafft, aber gerade das ist ja das Alter, wo sowas mal leicht vorkommen kann.

Also bei
einer Schelle nicht gleich dem Watscher sämtliche Knochen
brechen.

Das ist mir schon klar, jedoch glaub ich nicht, dass es bei
diesen Typen in meiner Stadt bei einer Schelle bleibt, wenn
dann fliegen immer gleich Fäuste :wink:

Eben! Um so härter wird die Gegewehr gehändelt!

Der beste Weg aber ist immer die
Vermeidung solcher Angriffe.

Genau diese Einstellung hab ich auch.

Aber jetzt mal zu einer anderen Frage, wie würde es aussehen,
wenn man jetzt jemanden sieht, der sich gerade schlägert und
man dann eingreift? Ist man dann auch geschützt, das müsste
auch zur Notwehr zählen oder?

Zur Notwehr nicht, aber zur Hilfe.

Und naja für eine „Kampfschule“ hab ich nicht genügend Zeit,
da ich schon in einem Verein bin und sonst auch viel für die
Schule zu tun habe, aber da du dich ja anscheinend auskennst,
würdest du so ein Buch empfehlen?

http://www.amazon.de/City-Survival-Das-Handbuch-Selb…

Ich kenne solche Bücher natürlich auch.
Aber hier ist Vorsicht geboten.Training ist einfach nicht mit Theorie zu ersetzen.Das könnte dich zu einer falschen Sicherheit verführen die im Ernstfall aus einer harmlosen eine wirklich gefährliche Situation macht.(für dich)

Ich will lediglich ein paar Methoden zum wehren erlernen,
falls ich wirklich mal in solch eine Situation hineingeraten
sollte. Das hab ich jetzt zwar 17 Jahre lang geschafft, aber
gerade das ist ja das Alter, wo sowas mal leicht vorkommen
kann.

Die leichte Methode gibt`s leider nicht.Im Ernstfall hilft dir nur gutes(hartes) Training und Üben bestimmter Angriffs und Verteidigungstechniken.Nimm dir die Zeit für echtes Training.Bücher in diesem Zusammenhang (Kampfsporttheorie)sind nur Ergänzung.
Gruß
rentsame

Hi S.J.
ist schon klar, aber Jungs in seinem Alter wollen halt auch praktische Tipps.Der Hinweis auf:http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr ist natürlich richtig.
Gruß
rentsame

1 „Gefällt mir“

ich bin Dan Träger Teakwon-Do.Du darfst dich natürlich
wehren,aber immer im richtigen Verhältnis zum Angriff.

Leider führst du nicht aus, was das bedeuten soll. Darum die Erklärung:

  1. Keine Einschränkung durch Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter;

  2. erlaubt ist jedes Mittel, das sicher geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden; stehen mehrere gleichwertige Mittel zur Verfügung, ist das mildeste anzuwenden;

  3. ganz selten Einschränkungen durch die Gebotenheit.

Also bei
einer Schelle nicht gleich dem Watscher sämtliche Knochen
brechen.

Das kann man jedenfalls so nicht sagen. Es suggeriert, dass zwischen dem Rechtsgut des Angreifers udn dem des Angegriffenen abzuwägen ist.

Bei Reflexen in der Abwehr kann das aber auch
passieren.

Und was bedeutet das nun rechtlich?

Eine Überschreitung der Notwehr kann auch aus Angst
oder Entsetzen erfolgen.

Du willst auf § 33 StGB hinaus; aber findest du wirklich, dass das verständlich wurde?

Levay

Hallo Mario,

meine praktische Erfahrung aus der einzigen Schlägerei meines Lebens:
Wenn Du Dich „gleichwertig“ wehrst, dann läufst Du gerade in diesem Umfeld Gefahr, wegen einer Wirtshausschlägerei „gemeinsam“ mit den anderen vor Gericht zu landen. In wieweit Du dann beweisen kannst, dass das eine einseitige Geschichte (und damit Deinerseits reine Notwehr) war, steht wie vieles vor Gericht in den Sternen.
Es ist allemal hilfreich, Umstehende/Saalordner … aktiv um Hilfe zu bitten und erkennbar deeskalierend zu wirken, selbst wenn Du Dir zutraust, den anderen umzuhauen. Du ersparst Dir heiden Ärger danach.

Grüße
Jürgen

Danke euch allen vielmals.

Ihr habt alle meine Fragen beantwortet, also ist das Thema erledigt.

Danke nochmal, tolles Forum.

Jetz hab ich ausversehen ein neuen Artikel geschrieben…

ich bin Dan Träger Teakwon-Do.Du darfst dich natürlich
wehren,aber immer im richtigen Verhältnis zum Angriff.

Leider führst du nicht aus, was das bedeuten soll.

Hi Levay,
das würde wohl bedeuten das der Angriff schnell beendet wäre.
Aber Spaß beiseite ich hab im letzen Schrieb auch auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr verwiesen.
Der Junge wollte halt was praktisches hören nach seiner Fragestellung zu urteilen.
Gruß
rentsame (sorry für die Kürzung)

Hallo!

Ohne jetzt ins Detail zu gehen, man darf sich wirksam wehren. Rechtlich ist das nicht so kompliziert.

In der Praxis muss man aber eines beachten: so Schlägereien sind meistens ein Durcheinander gehen schnell. D.h. oft ist es so, dass das einzige Objektiverte die Verletzungen sind und sonst erzählt jeder irgendeine Geschichte (das muss nicht mal lügen sein, da sind die Wahrnehmungen unterschiedlich, abgesehen davon, ist Alkohol ja meistens im Spiel). Man hat da schon ein Risiko trotz Notwehr verurteilt zu werden.

Wichtig ist, dass man sich bewusst ist, dass selbst wenn man in Notwehr jemanden verletzt hat, die Sache durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt wird und man sollte jedenfalls sofort einen Anwalt kontaktieren, um sich nicht durch irgendwelche gedankenlosen Aussagen selbst in Probleme zu bringen. Gerade Einvernahmen bei der Polizei sind erfahrungsgemäß gefährlich.

Ich kann mich an einen Praxisfall erinnern, in dem ich von Anfang an (damals noch als RAA) mit der Verteidigung mitbefasst war. Unserem Mandanten wurden völlig überraschend und ohne vorherigen Streit zwei Zähne ausgeschlagen. Der Täter wollte nochmals zuschlagen, unser Mandant (der absolut kein Schlägertyp war) schlug vorher zurück und traf gleich so gut, dass der Täter außer Gefecht gesetzt war und zunächst mal liegen blieb (für Salzburg Insider: es war eine der allnächtlichen Rudolfskaischlägereien).

Nun das war zwar Notwehr, aber trotzdem ein Riesentheater und die Anklage habe ich nicht verhindern können. Der Freispruch erfolgte zwar dann in der Hauptverhandlung, angenehm ist das alles aber nicht. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass unser Mandant keinen Freispruch erreicht hätte, wenn er nicht unsere Hilfe gehabt hätte.

Gruß
Tom

Hallo!

Naja, aber Levays Hinweis ist da aber sehr wichtig. Wenn man das so liest, was du schreibst, dann ist es eben nicht richtig. Egal ob du auf Wikipedia verweist oder nicht. Auf die Verhältnismäßigkeit kommt es gerade nicht an.

Gruß
Tom