Inwiefern darf man sich gegen Angreifer wehren?
Von: , Frage gestellt am Sa, 28. Feb 2009
Hallo liebe Community,
ich habe über das Thema schon in Google einiges gesucht (aber nicht wirklich was rechtliches dazu gefunden), deshalb hab ich mal entschieden, dass ich hier nachfrage.
Inwiefern dürfte man sich, ohne das rechtliche Konsequenzen auf einen zukommen gegen Angreifer wehren?
Ich frag das, weil es in unserer Stadt desöfteren vorkommt, dass auf Kirchweih, Bürgerfest etc. die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 immer wieder mal jem. zusammenschlagen (einfach nur traurig...).
Das ist jetz alles nur eine rein theoretische Frage. Ich halt mich von solchen Typen zwar immer fern, aber man weiß ja nie (und es kann ja mal sein, dass plötzlich einfach mal einer herkommt und ihm mein Gesicht oder so nicht passt :D).
Was darf man also rechtlich gesehen in einer Schlägerei machen, wenn plötzlich irgendjemand auf dich zukommt? Wehren darf man sich sicherlich, aber inwiefern ohne dafür belangt zu werden, denn das will denke ich auch mal keiner.
Wäre nett, wenn mir jemand rechtliche Auskunft dazu geben könnte.
