Gerichtliches Mahnverfahren rechtens?

Folgender Sachverhalt: Eine Forderung, welche nach der zweiten schriftlichen Mahnung beglichen worden ist, aber nicht zeitnah und sich die Zahlung mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahren überschnitten hat. Ist der Gläubiger generell berechtigt das Mahnverfahren bis in die letzte Instanz zu betreiben?

Hallo Oliver,

„berechtigt“ ist er natürlich, seine Unkosten einzufordern und das gerichtliche Mahnverfahren hat ihn ja jetzt mehr gekostet als notwendig, wenn der Schuldner sofort bezahlt hätte.

bis „in die letzte Instanz“ ist da ja vielleicht auch nicht notwendig, wenn der Schuldner ihm seine Auslagen erstattet, braucht der Gläubiger ja auch nicht zu klagen. Vielleicht kann man sich da ja auch vorab anders einigen und es wird billiger für den Schuldner.

Gruß!

Horst