hallo ihr lieben
mich würde mal interessieren ob es rechtens ist wenn man zb irgendwem eine einzugsermächtigung gibt für eine handyrechnung jeden monat. in einem monat war das konto dann für einen tag nicht gedeckt, die lastschrift wird von der bank zurückgegeben, das geld wird aber sofort am nächsten tag überwiesen, das dafür rücklastschriftkosten in rechnung gestellt werden von sagen wir mal 12-15 euro?
ich hab da von einem fall gehört und fand das sehr seltsam.
lg
mona
Hallo,
mich würde mal interessieren ob es rechtens
interessanterweise lautet die Antwort auf derartige Fragen fast immer „ja“, gleichgültig, wie es nach dem „rechtens“ weitergeht.
wenn man zb
irgendwem eine einzugsermächtigung gibt für eine handyrechnung
jeden monat. in einem monat war das konto dann für einen tag
nicht gedeckt, die lastschrift wird von der bank
zurückgegeben, das geld wird aber sofort am nächsten tag
überwiesen, das dafür rücklastschriftkosten in rechnung
gestellt werden von sagen wir mal 12-15 euro?
So auch in diesem Fall.
Gruß
Christian
Hallo mona-li,
siehe nachfolgendes Zitat:
"…Manche Banken versuchen, besonders clever zu sein und haben für die alten Gebühren, die sie für Rückbuchungen von Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen verlangt haben, einfach neue Namen erfunden. Was früher „Entgelt für die Lastschriftrückgabe“ hieß, heißt jetzt „Benachrichtigungsentgelt“. Andere verlangen für zurückgegebene Lastschriften „Schadenersatz.“ Gerichte halten auch diese Umfirmierung für unzulässig.
Achtung: Verlangt Ihre Bank für diese Leistungen ein Entgelt, sollten Sie widersprechen. Auch hier hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kreditinstitute überprüfen die Deckung des Kontos im eigenen Sicherheitsinteresse und dürfen deshalb kein Entgelt vom Kunden verlangen, auch nicht bei Kontounterdeckung. Wird gegen eine Ausführung des Auftrages entschieden, liegt keine Leistung für den Kunden vor und darf somit auch nicht berechnet werden.
Verbraucher sind nicht schutzlos. Der Bundesgerichtshof hat den Banken schon mehrfach einen Strich durch die Rechnung gemacht und auch entschieden, dass zu Unrecht erhobene Entgelte zurückgezahlt werden müssen. Mit Zins und Zinseszins. Im Preisverzeichnis darf auch keine Klausel stehen, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben…"
aus: https://finanz.buhl.de/Portal_Mein_Geld___Ratgeber_1…
Viele Grüße
Eve*
Hallo,
Du hast da etwas gründlich missverstanden. In Deinem Zitat ging es um Gebühren, die die Bank vom Kontoinhaber verlangt - die sind unzulässig. In der Frage geht es aber um Kosten, die derjenige an die Bank zu zahlen hatte, der vergeblich versucht hat abzubuchen. Von dem darf die Bank selbstverständlich eine Gebühr verlangen - und der Abbucher wiederum darf diesen Schaden dem Verursacher (dem Kontoinhaber) in Rechnung stellen, wenn die Abbuchung zu recht erfolgt wäre.
Gruß
loderunner (ianal)
interessanterweise lautet die Antwort auf
derartige Fragen fast immer „ja“, gleichgültig,
wie es nach dem „rechtens“ weitergeht.
In diesem Beispiel vor allem, wenn man den ganzen Satz nimmt:
mich würde mal interessieren ob es rechtens
ist wenn man zb irgendwem eine einzugsermächtigung
gibt für eine handyrechnung jeden monat.
Klar, was soll daran nicht rechtens sein?
Hm, kommst Du dir jetzt besonders schlau oder besonders witzig vor?
Vorschlag zur Güte: lies mal den Ursprungsartikel bis zum ersten Fragezeichen (kennzeichnet in der deutschen Sprache eine Frage). Mehr zu diesem spannenden Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fragezeichen
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kennzeichnet in der deutschen Sprache eine Frage
Ja, völlig richtig. Nur ist nicht jede Aneinanderreihung von Wörtern eine Frage, bloß weil man ein Fragezeichen anhängt. Manchmal ist sie auch überhaupt kein Satz - wie im Ursprungsposting. Während der von mir zitierte Satz durchaus als Frage zu verstehen ist, auch ohne Fragezeichen. Was es nicht alles gibt … (Ob das nun besonders witzig ist? Keine Ahnung.)
Pawlowscher Reflex?
Fällt das Wort Gebühren für Lastschrift immer gleich „Nein“ schreien, anstatt den Sachverhalt zu erfassen? Leider nicht unüblich.
Dass Gebühren beim Einreicher anfallen und dieser diese an denjenigen Weitergeben kann + Bearbeitungsgebühr ist ja egal… auch wenn es in dem Posting genau darum geht…
kennzeichnet in der deutschen Sprache eine Frage
Ja, völlig richtig. Nur ist nicht jede Aneinanderreihung von
Wörtern eine Frage, bloß weil man ein Fragezeichen anhängt.
Manchmal ist sie auch überhaupt kein Satz - wie im
Ursprungsposting. Während der von mir zitierte Satz durchaus
als Frage zu verstehen ist, auch ohne Fragezeichen.
Die Frage war offensichtlich die nach der Rechtmäßigkeit der Gebühren.
Wie wärs, wenn Du mal anfängst, hier Fragen zu beantworten anstatt an Antworten herumzukritteln?
C.
Wie wärs, wenn Du mal anfängst, hier
Fragen zu beantworten anstatt an
Antworten herumzukritteln?
Wie wär’s, wenn Du meinen kurzen Einwurf noch mal richtig liest und erkennst, dass ich an niemandes Antwort herumgekrittelt habe?
Du hast meine Antwort bewußt oder unbewußt mißverstanden und betätigst Dich nun als Zeitdieb. Ich interpretiere das als herumkritteln.
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Letzter Kommentar zu dieser seltsamen Diskussion: Ich habe Deine Antwort weder missverstanden noch bekrittelt. Meine Bemerkung bezog sich überhaupt nicht auf Deine Antwort, sondern auf das Ursprungsposting. Ich habe lediglich Deinen Gedanken aufgegriffen und einen weiteren, etwas sarkastischen hinzugefügt, der sich wie gesagt nicht auf Dich bezog. Hätte ich gewusst, dass Du das missinterpretierst, hätte ich es sein lassen. Friede sei mit Dir.
Letzter Kommentar zu dieser seltsamen Diskussion: Ich habe
Deine Antwort weder missverstanden noch bekrittelt. Meine
Bemerkung bezog sich überhaupt nicht auf Deine Antwort,
sondern auf das Ursprungsposting. Ich habe lediglich Deinen
Gedanken aufgegriffen und einen weiteren, etwas sarkastischen
hinzugefügt, der sich wie gesagt nicht auf Dich bezog. Hätte
ich gewusst, dass Du das missinterpretierst, hätte ich es sein
lassen.
Wahrscheinlich wäre das in der Tat besser gewesen - alternativ hättest Du auch einfach schreiben können, was Du willst und das dann auch noch so, daß man es versteht. So oder so warte ich immer noch auf einen fachlich wertvollen Beitrag von Dir bei wer-weiss-was.
C.