man stelle sich mal bitte folgende situation vor:
ein mehrfamilienhaus, dort u.a. eine whg (1) im 1.og (die mieter haben 2 katzen, die bisher ausschließlich in der wohnung gehalten wurden) und darunter eine whg (2) über zwei etagen (eg und souterrain, von einer familie bewohnt).
nen begab sich folgender fall:
bisher wurden die beiden katzen ausschließlich in der wohnung gehalten und durften nach bedarf auf den balkon der wohnung.
eines tages (ungefähr nach zwei jahren, seit die mieterin in der wohnung wohnt) ist eine der beiden katzen aber mal vom balkon heruntergesprungen. und seitdem läßt die mieterin die beiden katzen draußen herumlaufen und holt sie lediglich nachts herein.
nun kam es ab dann auch ab und zu mal vor, dass die katzen (oder zumindest eine der beiden) vor der balkontür der whg(2) saßen und teilweise auch gekratzt haben. das sollte aber noch nicht das problem sein.
nun begab es sich allerdings eines tages, dass eine der katzen in eines der angekippten fenster der whg(1) im souterrain gekommen war und so einiges angerichtet hat. dies wurde dann auch mit der katzenbesitzerin geklärt und iat nun auch erledigt.
außerdem sagte die dame darauf, dass sie ihre katzen nun nur noch raus läßt, wenn sie selbst zu hause ist und sonst in der woche nur noch eine stunde am abend (eben wenn sie zu hause ist).
nun konnte man aber beobachten, dass die katzen wieder einmal den ganzen tag draußen herum laufen und auch ohne dass die besitzerein zu hause ist.
darauf angesprochen sagt sie nur, sie könne die katzen ja nicht einsperren (was ja verständlich ist), da sie ihr in der whg alle wände zerkratzen und nur unsinn anstellen würden, und weggeben könne sie sie auch nicht, da sie ja an den katzen hängt (auch verständlich).
allerdings muss man ja nun jedes mal befürchten, dass beim nächsten mal fenster ankippen in der whg(2) wieder eine der katzen reinkommt und wieder sonstwas alles anstellt.
und nun die frage:
was kann man da tun?
welche rechte und pflichten hat in diesem fall die katzenbesitzerin?
welche rechte und pflichten haben die mieter der whg(2)?
vielen dank schonmal vorab für hilfreiche antworten und tipps.
viele grüße. = )
