Nachbar's katze in der wohnung

man stelle sich mal bitte folgende situation vor:
ein mehrfamilienhaus, dort u.a. eine whg (1) im 1.og (die mieter haben 2 katzen, die bisher ausschließlich in der wohnung gehalten wurden) und darunter eine whg (2) über zwei etagen (eg und souterrain, von einer familie bewohnt).
nen begab sich folgender fall:
bisher wurden die beiden katzen ausschließlich in der wohnung gehalten und durften nach bedarf auf den balkon der wohnung.
eines tages (ungefähr nach zwei jahren, seit die mieterin in der wohnung wohnt) ist eine der beiden katzen aber mal vom balkon heruntergesprungen. und seitdem läßt die mieterin die beiden katzen draußen herumlaufen und holt sie lediglich nachts herein.
nun kam es ab dann auch ab und zu mal vor, dass die katzen (oder zumindest eine der beiden) vor der balkontür der whg(2) saßen und teilweise auch gekratzt haben. das sollte aber noch nicht das problem sein.
nun begab es sich allerdings eines tages, dass eine der katzen in eines der angekippten fenster der whg(1) im souterrain gekommen war und so einiges angerichtet hat. dies wurde dann auch mit der katzenbesitzerin geklärt und iat nun auch erledigt.
außerdem sagte die dame darauf, dass sie ihre katzen nun nur noch raus läßt, wenn sie selbst zu hause ist und sonst in der woche nur noch eine stunde am abend (eben wenn sie zu hause ist).
nun konnte man aber beobachten, dass die katzen wieder einmal den ganzen tag draußen herum laufen und auch ohne dass die besitzerein zu hause ist.
darauf angesprochen sagt sie nur, sie könne die katzen ja nicht einsperren (was ja verständlich ist), da sie ihr in der whg alle wände zerkratzen und nur unsinn anstellen würden, und weggeben könne sie sie auch nicht, da sie ja an den katzen hängt (auch verständlich).
allerdings muss man ja nun jedes mal befürchten, dass beim nächsten mal fenster ankippen in der whg(2) wieder eine der katzen reinkommt und wieder sonstwas alles anstellt.

und nun die frage:
was kann man da tun?
welche rechte und pflichten hat in diesem fall die katzenbesitzerin?
welche rechte und pflichten haben die mieter der whg(2)?

vielen dank schonmal vorab für hilfreiche antworten und tipps.
viele grüße. = )

Hallo,:

nun begab es sich allerdings eines tages, dass eine der katzen
in eines der angekippten fenster der whg(1) im souterrain
gekommen war und so einiges angerichtet hat. dies wurde dann
auch mit der katzenbesitzerin geklärt und iat nun auch
erledigt.

Ich habe zwar noch nie gehört, daß Katzen durch den Spalt eines nur angekippten Fensters springen, aber das besagt nichts.

außerdem sagte die dame darauf, dass sie ihre katzen nun nur
noch raus läßt, wenn sie selbst zu hause ist und sonst in der
woche nur noch eine stunde am abend (eben wenn sie zu hause
ist).

Es scheint sich um gut dressierte Katzen zu handeln, wenn die Besitzerin bestimmen kann, daß die Katzen „nur eine Stunde“
frei herumlaufen:wink:
Katzen laufen herum solange sie wollen (zumindest unsere).

Eine Lösung wäre, das (die) angekippten Fenster von außen mit einem Fliegengitter zu versehen. Das hält einem auch im Sommer Mücken und Fliegen fern.

Man könnte also auch eine gewisse Eigeninitiative zur Schadensabwehr entwickeln ohne gleich nach Rechten und Pflichten zu fragen:wink:

Gruß:
Manni

Hallo,

die Schäden, die eine Katze anrichtet sind i. d. R. von der Haftpflichtversicherung des Katzenbesitzers gedeckt.

Man sollte also den Katzenbesitzer fragen, ob er eine Haftpflichtversicherung hat.

Zum anderen finde ich persönlich es schon etwas komisch, daß eine Katze unbemerkt durch ein gekipptes (!) Fenster gekommen sein soll.

grüße
miamei

Hallo,

allerdings muss man ja nun jedes mal befürchten, dass beim
nächsten mal fenster ankippen in der whg(2) wieder eine der
katzen reinkommt und wieder sonstwas alles anstellt.

ich würde versuchen, mit der Katzenbesitzerin auszuhandeln, dass sie Schutzgitter für Kippfenster bezahlt und diese dann in den entsprechenden Fenstern montieren.
So manche Katze hat schon den Sprung durch ein Kippfenster mit dem Leben bezahlt. Da sollte es der Besitzerin doch das Geld für die Gitter wert sein.

Gruß, Niels

Hallo Brita!

Die Nachbarin könnte sich einen Hund anschaffen oder leihen. Der würde das der Katze dann in aller Ruhe vernünftig erklären…

Grüße

Andreas

mein Senf

Die Nachbarin könnte sich einen Hund anschaffen oder leihen.
Der würde das der Katze dann in aller Ruhe vernünftig
erklären…

hallo,

vielen dank für die antworten. = )

nun muss ich also nochmal etwas hinzufügen:
das besagte fenster war tatsächlich mit einem insektenschutz versehen.
dieses wurde durch die katze zerstört und dann ist sie tatsächlich durch das angekippte fenster gekommen.
dazu kommt ja noch, dass sie auf ein bett gepullert hat, woraufhin dann das komplette bettzeug und auch die matratze gereinigt werden mussten.
daraufhin wurde selbstverständlich die versicherung der katzenbesitzerin in anspruch genommen.

aufgrund dieses zwischenfalles hatte die katzenbesitzerin ja vorgeschlagen, dass sie ihre katzen nur eine std./tag rauslässt und dann wieder reinholt.
nur leider wurden die katzen schon wieder öfter den ganzen tag draußen beobachtet, sie steht auch immernoch vor der balkontür und schleich über die fensterbänke (der eg-whg (2)).

nun kann man ja auch nicht ohne weiteres mal die balkontür aufmachen, ohne dass man befürchten muss, dass eine katze rein kommt.
der vorschlag der katzenbesitzerin dazu war nur, man solle doch etwas vor die balkontür stellen, so bis zu ungefähr einem meter höhe, dann würde die katze nicht reinkommen… (das kann man wohl nicht glauben!)???

meine fragen bezogen sich nur darauf, darf sie denn einfach davon ausgehen, dass sie die katzen einfach rauslassen darf und alle anderen mieter rücksicht darauf nehmen müssen?

ich dachte eigentlich haustierhaltung ist nur unter der bedingung gestattet, dass keine anderen personen gestört werden.
aber wenn man nun befürchten muss, katzenbesuch zu bekommen, wenn man mal ein fenster öffnet und unbeaufsichtigt lässt, das darf doch nicht sein, oder?

und vohandene versicherung hin oder her, es kann doch eigentlich auch nicht sein, dass man jedesmal den ärger mit der reinigung und so in kauf nehmen muss, oder wie muss man das sehen?

vielen dank noch mal für weitere antworten und meinungen.
viele grüße. = )

Hallo,

nun ja, in Wohngebieten ist es nicht unüblich, dass Freigänger-Katzen herumlaufen. Es könnte ja auch irgendeine andere Katze daherkommen, deren Besitzer Du noch nicht einmal kennst …

Gäbe es denn eventuell die Möglichkeit, eine ‚Katzenleiter‘ (z.B. http://www.katzenwendeltreppe.de/) zum Balkon der oberen Wohnung zu bauen? Das würde vielleicht die Optik ein klitzekleines bisschen verändern, aber dafür könnte oben die Balkontür offen bleiben und die Katzen könnten so nach Belieben in ihr eigenes Zuhause.

Beste Grüße

=^…^=

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Man sollte also den Katzenbesitzer fragen, ob er eine
Haftpflichtversicherung hat.

Hallo miamei,
eine Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherungsinhaber auch ohne Versicherung zahlen müsste. Warum sollte der Geschädigte dann also nach einer Versicherung fragen? Das ist nicht sein Problem.
Grüße
Ulf

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Na dann guten Appettit!
Ich empfehle: süß-sauer mit ganz wenig Pfeffer.

:wink:

Hallo,

mal vorab:
Keine Katze springt an einem gekippten Fenster hoch, um dort ein Schutznetz zu zerstören, damit sie rein kann!
Hier wird jemanden ein Bär aufgebunden - ein ziemlich großer!

Und eine Katze geht auch nicht einfach in eine fremde Wohnung, wenn man ihr nicht ausdrücklich die Möglichkeit dazu gegeben hat, z.B. durch offene Türen und Fenster.
Möglicherweise wurde hier die Katze schon einmal eingeladen, so dass sie es für völlig normal findet, diese Wohnung in regelmäßigen Abständen zu besuchen - gehört zu ihrem Revier und ist somit Teil des natürlichen Verhaltens.
Sollte sie tatsächlich in der Wohnung was zerstört haben, wird das wahrscheinlich daran liegen, dass sie erschreckt wurde und auf der Flucht war, diese aber abgeschnitten wurde. Würde ich mal genauer hinterfragen.
Auch das die Katze „einfach mal so“ in ein fremdes Bett pullert halte ich für unwahrscheinlich. Ich habe selber seit über 30 Jahren je zwischen 3 und 10 Katzen im Haushalt und sowas ist weder bei mir noch bei den zahlreichen Katzenbesitzern in meiner Umgebung vorgekommen (nicht mal bei Katzenwelpen). Auch diese Situation würde ich genauer hinterfragen.

Eine Katze als reines Wohnungstier zu halten, ist - wenn sie nicht ausdrücklich dafür gezüchtet wurde - Tierquälerei. Es käme ja auch niemand auf die Idee, einem Hund den täglichen Ausgang zu verbieten.

Niemand kann einer Katze verbieten „herumzustreunern“ oder bestimmte Plätze zu meiden. Es gibt aber Hilfsmittel, um eine Katze von einem Bereich möglichst fern zu halten. Gibt es in jeder Tierhandlung.
Die Nachbarin sollte sich mal erkundigen.
Rechte und Plichten einer Katzenbesitzerin kann man lediglich darauf beschränken, dass sie für Schäden, die EINDEUTIG IHRER KATZE ZUZUORDNEN SIND (was selten möglich ist) und jede Mithaftung einer anderen Person auszuschließen ist (z.B. durch Jagd oder erschrecken), entsprechend gerade stehen muss.

LG

Hallo,

das besagte fenster war tatsächlich mit einem insektenschutz
versehen.
dieses wurde durch die katze zerstört und dann ist sie
tatsächlich durch das angekippte fenster gekommen.

Monnomann,

…zerstört?
Das ist ja keine normale Katze, sondern eine Kungfu- Shaolin- Samurai-Katze:wink:

Gruß:
Manni

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hallo Weiß-Nix-Hilfe,

ich habe mir das bestimmt nicht ausgedacht, also bitte keine urteile, dass eine katze so etwas nicht macht.

ich habe nicht geschrieben, dass die katze zu dem fenster hochgesprungen ist, sondern da durch gegangen ist.
das besagte fenster ist relativ ebenerdig von außen, da der raum im souterrain liegt (eben wie beschrieben!)
vor das fenster war, wie gesagt eine insektenschutznetz (wahrscheinlich habe ich mich da mit „insektenschutzgitter“ falsch ausgedrückt), und dieses hat die katze praktisch zerrissen, so wie katzen mit ihren krallen so einiges zerreißen können.

und die katze wurde keines falls öfter mal eingeladen, und auch das fenster war tatsächlich nur angekippt!
warum sollte ich mir das nur ausgedacht haben!???

und was soll man denn bitte machen, wenn man überrascht ins zimmer kommt und eine katze auf dem bett entdeckt.
wer reagiert denn da bitte ganz vorsichtig mit:
„ach du liebes kätzchen, das ist aber schön,
dass du es dir hier so gemütlich machst…!“?

also mal ganz ehrlich, warum sollte ich mir das alles hier ausgedacht haben???