Kündigung nicht angekommen

Hallo,
angenommen ein Model ist bei einer Agentur unter Vertrag, arbeitet für einen Kunden der Agentur, hat der Agentur aber zugesichert, nur über die Agentur für diesen Kunden zu arbeiten.
Nun gibt es Zoff zwischen Agentur und Kunden, das Model kündigt schriftlich per Post bei der Agentur und arbeitet weiterhin für den Kunden. Da keine Kündigungsbestätigung der Agentur eingeht, schreibt das Model 2 Emails mit der Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung - keine Reaktion.
Nun, ein halbes Jahr später, kommt die Agentur mit dem Argument, die Kündigung sei nicht eingetroffen, man habe sich noch über die Emails mit der Bitte nach einer Kündigungsbestätigung gewundert (warum haben sie dann nicht reagiert??). Seit diesem halben Jahr bestand kein Kontakt mehr zwischen Agentur und Model, weshalb das Model die Geschichte für erledigt ansah. Emails sind inzwischen nicht mehr gespeichert, Beleg über Erhalt der Kündigung gibt es ebenfalls nicht.

Was hat das Model nun für Möglichkeiten, was ist sinnvoll? Die Unterstellung ignorieren und es auf einen Prozess ankommen lassen? Erneut kündigen? Wie hält sich der Schaden am ehesten in Grenzen?

Danke!
Sebastian

Hallo,

das Problem ist hier die Beweislage/Pflicht.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, und der Nachweis über die Zustellung ist vom Vorteil.
Beides liegt nicht (mehr) vor, somit kannst Du nicht beweisen das Du gekündigt hast. Wenn nun ein Prozess käme kannst Du Dir selbst ausmalen wie der ausgeht…

Grüße

Mit so einem Fall würde ich zum Rechtsanwalt gehen, in einem Internetforum wird und darf man keine Rechtsberatung bekommen. Aber nachfolgend ein paar generelle Hinweise zur Erklärung einer Kündigung.

Also erstens, eine Kündigung muss nicht schriftlich erfolgen. Aber eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, das heißt sie muss dem anderen (der Modelagentur) zugehen.
Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich (etwa Briefkasten, E-Mail-Postfach) gelangt ist und mit der Kenntnisnahme zurechnen ist (in der Regel der kommende Werktag).

Nun ist scheinbar diese Kündigung bei der Agentur nicht zugegangen, somit wird sie auch nicht wirksam. Das Risiko, dass die Kündigung nicht ankommt trägt bis zum Zugang der Erklärende. Sobald die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, trägt dieser das Risiko, wenn die Kündigung verloren geht. Vorliegend hat der Erklärende aber wohl keinen Nachweis über eine Zustellung (wie etwa bei einem Einschreiben), sodass das Verlorengehen der Kündigung zu seinen Lasten geht.

Was die E-Mails betrifft. Mit Zugang der E-Mails hätte die Modelagentur ja Kenntnis von der Kündigung erlangt. Sie hätte sich also wahrscheinlich so behandeln lassen müssen, als wenn die Kündigung am Tag der E-Mail zugegangen wäre. Da das Model aber vorliegend auch keine E-Mails mehr gespeichert hat, kann sie das nicht belegen.

Insgesamt wird es also schwierig. Umso mehr sollte man eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Hallo,

was steht genau in dieser E-Mail?
steht da, dass Du die Kündigung per Post zukommen hast lassen oder dass Du den Erhalt der schriftlichen Kündigung die Du denen zukommen hast lassen bestätigt bekommen möchtest!?

Gruß