Hallo,
Ich habe folgende Fragen zur Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Beschlussfähigkeit.
1.Muss z.B. der Beschluss über eine geplante Haussanierung einstimmig gefällt werden,wenn jeder Eigentümer zusätzlich einen privaten Eigenanteil zur Sanierung beitragen muss?
2.Wenn ja,kann man,kann man diesen Beschluss anfechten bzw.dann die Sanierung trotzdem einklagen,wenn die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft für eine Sanierung ist?
Vielen Dank schon einmal im Voraus