Anwalt handelt nicht im sinne des mandanten

hallo

was kann man in dem folgenden fiktiven fall tun ?

eine person nimmt sich einen anwalt um jemand anderes auf eine rückzahlung eines dahrlehens zu verklagen.

nach langen hin und her wird der klage stattgegeben ( der beklagte nimmt die klage an ). in der klage steht drin das der geliehene betrag inklusive zinsen und alle kosten des verfahrens zu entrichten sind.

nun aber schliesst der anwalt mit dem beklagten einen rückzahlungsvertrag von 50 euro im monat ab ( anstatt die gesamte summe einzufordern ). mit diesen 50 euro müsste der kläger mehr als 3 jahre auf seine summe warten um diese zu erhalten.

das war für den kläger ja nicht sinn der sache. nach rückfragen meint der anwalt eine zwangsvollstreckung wäre nicht gegangen, so aber würde man das geld in kleinen schritten bekommen.

allerdings weiss der kläger das der beklagte über einen festen job mit gutem einkommen verfügt. also eine zwangsvollstreckung wäre sinnvoll gewessen.

kann der kläger hier nun was tun ? auf eigene faust eine vollstreckung einleiten um nicht ewig auf sein geld warten zu müssen ?

Huhu!

kann der kläger hier nun was tun ? auf eigene faust eine
vollstreckung einleiten um nicht ewig auf sein geld warten zu
müssen ?

Das wäre fatal, denn der Ratenvertrag, den der Anwalt mit dem Schuldner geschlossen hat, gilt natürlich auch für den Gläubiger. Diese Vereinbarung müsste man also zunächst kündigen.

Ich würde in einem solchen Fall den Anwalt um Auskunft bitten, warum er sich gegen eine Zwangsvollstreckung entschieden hat. Vielleicht hat er nach einem Blick ins Schuldnerverzeichnis so entschieden oder gar ins Vermögensverzeichnis des Schuldners.

Dass jemand Geld verdient, muss gar nichts heißen. Vielleicht hat er schon einige Vollstreckungen am laufen und es bleibt ihm von seinem schönen Geld nur der Pfändungsfreibetrag. Dann sollte man wirklich froh sein, dass überhaupt etwas fliesst.