Fahrzeugabnutzung bei Gewährleistung

Schönen guten Tag in die Runde,
wenn eine (berechtigte) Reklamation an einem Fahrzeug vorliegt, dieses Fahrzeug in die Werkstatt zur Beseitigung des anerkannten Mangels muss, kann man die gefahrenen Kilometer (ca. 300), also die extra Abnutzung/Verschleiß (die ja ohne den Mangel nicht enstanden wären) dem Hersteller des Fahrzeuges/der Werkstatt in Rechnung stellen? Das Fahrzeug wird aber vom Hersteller/der Werkstatt abgeholt und wieder gebracht.

Hallo,
schau mal in die Garantiebedingungen, da steht mit grosser Wahrscheinlichkeit drin, das solche „Schäden“ von der Garantie ausgeschlossen sind.

vG Jochen

Hallo,

schau mal in die Garantiebedingungen, da steht mit grosser
Wahrscheinlichkeit drin, das solche „Schäden“ von der Garantie
ausgeschlossen sind.

er fragt aber nach Gewährleistung.

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn eine (berechtigte) Reklamation an einem Fahrzeug
vorliegt, dieses Fahrzeug in die Werkstatt zur Beseitigung des
anerkannten Mangels muss, kann man die gefahrenen Kilometer
(ca. 300), also die extra Abnutzung/Verschleiß (die ja ohne
den Mangel nicht enstanden wären) dem Hersteller des
Fahrzeuges/der Werkstatt in Rechnung stellen?

ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ein solcher Anspruch begründbar wäre.

Gruß

S.J.

Da steht nichts davon drin. Wie ist in solchen Fällen die Lage nach BGB?

Hallo Steve,

Erfüllungsort für den Nachbesserungsanspruch ist doch der Ort, wo sich die Sache bestimmungsgemäß befindet. Nach Palandt § 437 Rdn. 16 hat der Verkäufer Aufwendungen für die Nacherfüllung, z.B. Rücktransport zu tragen.

VG
EK