Hallo liebe Rechtsgelehrte,
heute kamen wir im Unterricht auf einen Fall zu sprechen bei dem mir spontan obiger § einfiel, und ich versprach mögliche Optionen zu recherchieren:
Der Fall:
Ein Zeitschriftenverkäufer schwatzt (unter Zeugen) jemandem in der Fußgängerzone ein Abo auf, mit der Aussage, selbiges koste für ein Jahr nur die Hälfte, die ersten drei Hefte seien gar kostenfrei. Darauf vertrauend, unterschreibt man. Nach etwa sechs Wochen und zwei Heften (ich glaube so wars) kommt eine Rechnung ins Haus geflattert, nun stellt sich heraus, hier ist gar nix umsonst und auch nix mit 1/2 Preis.
Die zwei Wochen Widerrufsfrist nachg BGB § 312 sind ja nun schon verstrichen.
Wie gesagt, spontaner Gedanke § 123 BGB. Absatz 1 würde das ja erst mal bestätigen.
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung […] bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
So weit so gut. Absatz zwei bringt hier noch einen Dritten mit ins Spiel, der ja nun der Verkäufer sein könnte?! Da ja Vertragspartner nicht der Verkäufer ist, sondern der Zeitschriftenverlag/-vertrieb müsste das so sein, oder ist der Verkäufer der Dritte, da er ja nicht auf eigene Rechnung handelt und nicht der Vertragspartner ist?
Dort steht also in 123:
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Heißt das nun: wenn der Verkäufer flunkert, der Verlag/Vertrieb als eigentlicher Vertragspartner nichts davon weiß, ist der Vertrag dennoch gültig?
Oder anders herum, wenn der Verlag/Vertrieb dem Verkäufer falsche Angaben macht und der diese wiederum unwissend an sein Kunden weitergibt?
Irgendwie raff ichs nicht … 
Kann so etwas angefochten werden oder nicht?
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß
Wawi