Ich möchte nur das procedere wissen. Geht eine Anklage/Anzeige wegen Betruges online in Berlin? Und wenn ja, wie ist da vorzugehen?
Danke
Hallo,
du kannst es mit einer Mail an „poststelle (ät) sta.berlin.de“ versuchen (Strafanzeige). Anklage würde dann die Staatsanwaltschaft erheben (oder auch nicht).
Gruß
Hallo,
etwas ausführlicher ist noch anzumerken, dass 1. das Anklagemonopol beim Staat liegt und 2. die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde verpflichtet ist bei Kenntnis, wie auch immer diese erlangt wird von Amts wegen zu ermitteln und ggf. Anklage zu erheben. Ausnahmen bestehen im Bagatellereich, der beim Betrug wohl bei einem Vermögensschaden von bis zu € 25,- anzusiedeln ist (dann wird nur auf Antrag verfolgt).
Gruss akkon
als Strafverfolgungsbehörde verpflichtet ist bei Kenntnis, wie
auch immer diese erlangt wird von Amts wegen zu ermitteln
Ist das bezüglich der Frage von Relevanz?
Gruß
Geht eine Anklage/Anzeige
wegen Betruges online in Berlin? Und wenn ja, wie ist da
vorzugehen?
als Strafverfolgungsbehörde verpflichtet ist bei Kenntnis, wie
auch immer diese erlangt wird von Amts wegen zu ermittelnIst das bezüglich der Frage von Relevanz?
Selbstverständlich, denn es ist absolut egal in welcher Form man die Staatsanwaltschaft informiert. Das kann schriftlich auf Klopapier, mündlich durch Zuflüstern oder eben auch irgendwie auf elektronischem Wege erfolgen. Sobald die Staatsanwaltschaft die Informationen erhalten hat, muss sie ermitteln.
Insofern ist die o.g. Aussage absolut richtig und vor allem treffend.
Gruß
S.J.
noch ein Beispiel
Hallo,
im Bereich der Vorteilsnahme/Gewährung bzgl. kommunalen Amtsträgern sind auch Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft Ihre Kenntnis von einer (vermeintlichen) Straftat über die lokale Presse erlangt hat.
Gruss akkon