Videoüberwachung im Warteraum einer Praxis

Ist es erlaubt den Warteraum sowie die Eingangstür einer Arztpraxis in der unter anderem Methadon ausgegeben wird Videotechnisch zu überwachen (auf Videoüberwachung würde großflächig hingewiesen)?

Und wie sieht es mit Audio Mitschnitten aus?

Bzw. welche offizielle Stelle könnte man befragen die einem in diesem Gebiet Auskunft erteilt?

Vielen Dank im vorraus :smile:

Hallo,

Ist es erlaubt den Warteraum sowie die Eingangstür einer
Arztpraxis in der unter anderem Methadon ausgegeben wird
Videotechnisch zu überwachen (auf Videoüberwachung würde
großflächig hingewiesen)?

Mit Hinweis ist es erlaubt. Aber nur wenn dadurch nicht die Schweigepflicht des Arztes verletzt wird. (Bspw. durch hochauflösende Kameras über die man Texte mitlesen kann)

Und wie sieht es mit Audio Mitschnitten aus?

Gar nicht?
Das wäre eine Verletzung der Schweigepflicht.
Selbst wenn die Assistenten und Sekretärinen auch Dieser unterliegen -wenn die Zugriff auf die Audiomitschnitte des Arztbüros haben ist die Schweigepflicht durchbrochen.

Wobei ich kaum glaube das diese Überwachung vom Ärzteteam durchgeführt wird. Die haben genug mit den Patienten zu tun.

Wer soll das hören und überhaupt warum?

Laut Paragraph 6b eures Bundesdatenschutzgesetzes ist Videoüberwachung nur zulässig wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Welche „berechtigten Interessen“ sollte ein Arzt haben alles Audiovisuell aufzuzeichnen?

Bzw. welche offizielle Stelle könnte man befragen die einem in
diesem Gebiet Auskunft erteilt?

Beispiel wäre die Polizei. Besser gesagt die Polizeiliche Beratungsstelle.
Oder das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Fallen mir so spontan ein.
Gibt bestimmt noch mehr.

Gruß

Merrick

Mikrophon der Kamera ist anscheinend nur zum aktivieren der Aufnahme vorhanden, dies sollte auch nie in den Praxisräumen selber genutzt werden sondern höchstens im Eingangsbereich.

Videoüberwachung soll 2 Funktionen erfüllen, zum einen für alle Sichtbar sein, damit Methadon Patienten keine Illegalen Aktivitäten vor oder in der Praxis tätigen, und zum anderen Einbrecher abschrecken bzw. bei der Aufklärung helfen, da schonmal Eingebrochen worden ist. Mit wenig Erfolg allerdings, da die Medikamente, die der Einbrecher vermutlich erbeuten wollte, im Tresor verschlossen waren.

Werde mich nochmal bei den von Ihnen genannten Stellen informieren, danke für die Tipps.