Hallo,
wenn jemand eine Wohnung vermietet oder einen Teil einer Wohnung untervermietet, er aber nur einen Stromzähler für den Energieversorger hat, und den Strom der vermieteten Teile über Zwischenzähler mit den Mietern abrechnet, darf er das?
Mir wurde gesagt, das sei nicht erlaubt.
Kann ein Energieversorger das verbieten? Einen Autolieferanten geht es ja auch nichts an, wenn jemand sich die Kosten seines PKWs mit jemandem teilt und über den Kilometerzähler abrechnet. Vorausgesetzt natürlich, es wird keine Vermietung, an der er verdient. Aber auch dann beträfe es nicht den Energieversorger, sondern das Gewerbe- und das Finanzamt.
Mir wurde sogar gesagt,das sei eine Ordnungswidrigkeit.
Das kann ich noch weniger nachvollziehen, das scheint mir ein Relikt aus der Zeit zu sein, als Strom von Stadtwerken geliefert wurde. Auch die Telekom war damals noch Bundespost, Veränderung der Telefonanlage eine Straftat.
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
wenn man Leute bei sich wohnen läßt oder sonstwie untervermietet, kann man das mit den Stromkosten zunächst einmal so machen, wie es allen Beteiligten genehm ist.
Ungerechtigkeiten könnten natürlich später zu Unannehmlichkeiten führen, aber das hat nix mit dem Stromversorger zu tun und - erstmal - auch nix mit gesetzlichen Regelungen. Die sind erst gefragt, wenn einer klagt und der Richter das auch so sieht.
Gruß!
Horst
Hallo,
wenn jemand eine Wohnung vermietet oder einen Teil einer
Wohnung untervermietet, er aber nur einen Stromzähler für den
Energieversorger hat, und den Strom der vermieteten Teile über
Zwischenzähler mit den Mietern abrechnet, darf er das?
Warum etwas komplizierter machen als e schon ist. Ein zusätzlicher Zähler vom E-Werk würde neue Leitungen und monatliche Zusatzkosten bedeuten.
Mir wurde gesagt, das sei nicht erlaubt.
Kann ein Energieversorger das verbieten? Einen Autolieferanten
geht es ja auch nichts an, wenn jemand sich die Kosten seines
PKWs mit jemandem teilt und über den Kilometerzähler
abrechnet. Vorausgesetzt natürlich, es wird keine Vermietung,
an der er verdient. Aber auch dann beträfe es nicht den
Energieversorger, sondern das Gewerbe- und das Finanzamt.
Mir wurde sogar gesagt,das sei eine Ordnungswidrigkeit.
Das kann ich noch weniger nachvollziehen, das scheint mir ein
Relikt aus der Zeit zu sein, als Strom von Stadtwerken
geliefert wurde. Auch die Telekom war damals noch Bundespost,
Veränderung der Telefonanlage eine Straftat.
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
wir haben folgende Situation: sieben Mieter/Eigentümer im zwölf-Parteien-Haus haben eine Garage und dort Strom. In jeder Garage hängt ein Zwischenzähler. Der Strom wird mit den Nebenkosten individuell bezahlt.
Ich gehe davon aus, dass das nicht illegal ist!
Gruß
Jette
Hallo,
Ungerechtigkeiten könnten natürlich später zu Unannehmlichkeiten führen, :
Wenn der per nachgeschaltetem Zähler erfasste Verbraucher nickelig ist, dann kann er (zu Recht) bemängeln, wenn dieser Zähler nicht geeicht ist. Ungeeichte sind deutlich preiswerter. Eine Eichung muss zudem (alle 5 oder 10 Jahre?) wiederholt werden.
Gruß
Karl
Hallo,
vielleicht, weil die AGB des Versorgers das untersagen?
Ich überlasse es den Experten, ob die Klausel „Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.“ (aus den AGB meines Versorgers) in so einem Fall zutrifft.
So lange es nur um eine private Untervermietung geht, habe ich noch nie von Problemen gehört - außer der Mieter macht sein Recht auf einen geeichten Zähler geltend.
Falls man das gewerblich macht (etwa gemeinsam für ein ganzes Mehrfamilienhaus einkauft), müste man prüfen, ob man dadurch nicht selbst zum Energieversorger wird. Vielleicht findet man dazu bei der Bundesetzagentur was brauchbares.
Cu Rene
IANAL