Vorzeitige Kündigung eines Vertrages bei AlG I?

Hallo zusammen,

rechtfertigt die Arbeitslosigkeit die vorzeitige Kündigung eines Vertrages in einem Fitnessstudio?

Die Person kann sich seit dem AlG I-Bezug die monatlichen Fitnessbeiträge nicht mehr leisten und möchte vorzeitig aus dem Vertrag heraus. Der Vertrag wurde auf zwei Jahre geschlossen und es sind noch 11 Monate bis Vertragsende.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

rechtfertigt die Arbeitslosigkeit die vorzeitige Kündigung
eines Vertrages in einem Fitnessstudio?

Nein. Nicht mal ALG II. Nicht mal, wenn nicht mal ALG II.

Levay

Vertrag ist Vertrag. Das gehört zu den Risiken im Leben, die man einkalkulieren muss.

Hi,

rechtfertigt die Arbeitslosigkeit die vorzeitige Kündigung
eines Vertrages in einem Fitnessstudio?

Um die andere - doch recht harsche - Kurzantwort mit ein wenig mehr „Leben“ zu füllen:

Nein, Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Grund einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Sie gilt als „Lebensrisiko“ und fällt nicht unter die Kündigungsmöglichkeiten „aus wichtigem Grund“. Schwangerschaft, Berufung zum Bund und berufsbedingter Umzug können eine vorzeitige Kündigung „aus wichtigem Grund“ begründen, Arbeitslosigkeit nicht.

Ist auch nachvollziehbar, wenn man sich vorstellt, dass ansonsten ja jeder Vertrag (angefangen vom Handy-Vertrag bis hin zur Hypothekenzahlung an die Bank) durch Arbeitslosigkeit vorzeitig kündbar würde. Da würden manche ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeiführen, nur um aus unangenehmen Verträgen raus zu kommen.

Ist hart, aber so ist es halt.

ALLERDINGS kann man auf die Kulanz des Studio-Betreibers hoffen und vielleicht eine „Stundung“ mit ihm ausmachen. Gerade wenn eine gewisse Aussicht auf einen neuen Job besteht, lassen die Betreiber sich vielleicht darauf ein, Deine Bezahlung ein paar Monate auszusetzen und dafür die Laufzeit des Vertrages entsprechend zu verlängern.

Kommt aber auf das Auftreten und das Verhandlungsgeschick an.
Ein Recht darauf hat man jedenfalls nicht.

Gruß,