angenommen ein Freund (50, 1 Tochter 14) und seine Freundin möchten gerne heiraten. Er ist
geschieden (teuer…) sie seit jeher ledig - und hat
zugegebenermaßen, etwas Schiß.
Er ist Selbständig (Ein-Mann-Firma), sie ist angestellt. Sie hat
eine ETW von ihren Eltern, die aber schon auf sie geschrieben wurde
und bezahlt ist, die sie aber im Falle einer Scheidung natürlich
nicht teilen will. Er ist nicht nicht reich aber hm…, so einigermaßen
wohlhabend, wenn er denn seine Ausgaben reduzieren würde. Er hat aber
kein Eigentum und sein Kind ist sein Ein und Alles. Das heißt, da
„buttert“ er gerne und viel rein. Bald kommt ja Führerschein, Auto,
Wohnung…na eben alles, weil die Kindesmutter nix beisteuert.
Welche Nachteile habe sie evtl. durch eine Eheschließung zu erwarten?
> Danke
Welche Nachteile habe sie evtl. durch eine Eheschließung zu erwarten?
Na ja…die üblichen Nachteile halt…
Er:
Kein abendliches Pokerspiel mit Freunden mehr, Kein Ausgehen bis in die Puppen, das Auto kaufen, was nicht nur ihm gefallen muss, Treu sein… usw.
Sie:
eigentlich keine 
Aber Spass beiseite. Wenn ich deine Gedankengänge lese, dann stellt sich mir nicht die Frage nach den rechtlichen Nachteilen. Wenn es denn welche gäbe, sie wären in meinen Augen nicht so gravierend zumal man alles, auch Vermögenswerte und deren Verteilung, durch einen Vertrag regeln könnte. Ich denke eher, dass da jemand ziemlich Bammel hat vor einem Schritt in eine ungewisse Zukunft. Deine Gedanken sind die m.E. schlechtesten Voraussetzungen für eine Ehe. Deshalb würde ich erstmal darauf verzichten und lediglich mir ihm zusammen leben. Die Heirat könnte immer noch dann erfolgen, wenn die Zweifel verflogen sind.
Gruss
Iru, der denkt, dass die Frage eigentlich in ein anderes Brett gehören würde.
… man hat ne Frau an der Backe.
Tschuldigung, ich konnts mir einfach nicht verkneifen

Hallo!
Die beiden könnten sich in Sachen Ehevertrag informieren. In einem Ehevertrag kann man, soweit ich weiß, all die Dinge festlegen, die man bei einer Scheidung gerne hätte oder verhindern will - z.B. eben, dass die ETW der Frau nicht „aufgeteilt“ wird.
Viele Grüße,
Annegret
Hi,
Wird sie ja i. d. R. sowieso nicht, da sie ja schon vorher im Eigentum der Ehefrau war. Ausnahme wäre hier wohl die Gütergemeinschaft.
Der einzige Nachteil die Wohnung betreffend wäre meiner Meinung nach der, daß sie nicht ohne Zustimmung des Gatten verkauft werden kann, wenn es sich um den wesentlichen Teil des Vermögens handelt. (Zugewinngemeinschaft)
Gruß
Tina
Hallo,
na was ist denn das für eine Frage? Heiratet man denn weil es irgendwelche Vorteile oder keine Nachteile hat? Macht man sowas nicht aus Liebe???
Obwohl… im BGB steht davon nichts.
Naja, zum Glück kann man ja die Vermögensverhältnisse auch vertraglich reglen.
Gruß
Weshalb kann man …
… hier nur Sterne, aber keine Zitronen verteilen?
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Mein lieber Ratloser,
das war meine Antwort auf den homorvollen Post und ebenso nicht ernst gemeint. Also kein Grund mit Zitronen um sich zu werfen.
Wenn es Dein Komikzentrum nicht getroffen hat, dann sorry.
Gruß
Tina
*die zum lachen nicht in den Keller gehen muß*