Hallo Zusammen,
hab da mal eine Frage zum Thema Trennung.
Ein Ehepaar trennt sich. Sie ziehen auseinander, aber im gleichen Jahr finden sie wieder zusammen, wollen oder können aber erst mal nicht wieder zu einem gemeinsamen Haushalt zusammen ziehen. Muss dann trotzdem im darauffolgendem Jahr für beide die Steuerklasse I als wären sie wieder Singles eingetragen werden?
Ich weiß, dass laut BGB in der Ehe ein gemeinsamer Haushalt bestehen muss /sollte, aber ist das hier ausschlaggebend für die Steuerklasse?
Vielen Dank für eure Hilfe.
centuryF
Hallo Zusammen,
hab da mal eine Frage zum Thema Trennung.
Ein Ehepaar trennt sich. Sie ziehen auseinander, aber im
gleichen Jahr finden sie wieder zusammen, wollen oder können
aber erst mal nicht wieder zu einem gemeinsamen Haushalt
zusammen ziehen. Muss dann trotzdem im darauffolgendem Jahr
für beide die Steuerklasse I als wären sie wieder Singles
eingetragen werden?
Ich weiß, dass laut BGB in der Ehe ein gemeinsamer Haushalt
bestehen muss /sollte, aber ist das hier ausschlaggebend für
die Steuerklasse?
Steht das so im BGB? Nein.
Einfach beide Partner für eine Wohnung als Hauptwohnsitz anmelden.
Gruß
Mmh, das stelle ich mir als das größere Übel vor.
Dann muss einer der beiden seine Wohnung doch als Zweitwohnsitz angeben, oder? Wenn dem so wäre sind wieder Steuern fällig und größerer bürokratischer Aufwand (denke ich).
gruß
centuryF