Hallo 
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange ein Geschädigter Zeit hat, seinen Schaden am KFZ reparieren zu lassen?
Beispiel:
Leichter Rempler am anderen Fahrzeug beim Ausparken. Beide Autofahrer tauschen ihre Daten aus und fahren zu einer Werkstatt, um den Schaden ansehen zu lassen. Schaden am „gegnerischen“ Fahrzeug sehr gering und wird daher vom Unfallverursacher selbst bezahlt werden(ohne Versicherung).
Nun zur Frage:
Das Fahrzeug des Unfallgegners wird auch nach einigen Wochen nicht in die Werkstatt zur Reparatur gebracht. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, das KFZ reparieren zu lassen? Gibt es dafür Fristen?
Hallo Raffaela,
Wie lange hat
der Geschädigte Zeit, das KFZ reparieren zu lassen? Gibt es
dafür Fristen?
Der Geschädigte ist ÜBERHAUPTNICHT verpflichtet sein Kfz reparieren zu lassen!
Repariert er nicht, so wird i.d.R. nach einem Kostenvoranschlag / Schadensgutachten abgerechnet und er erhält dann den Betrag abzüglich der MWSt.
Grüße von
Tinchen
Hallo Tinchen 
ist schon klar, dass er es nicht reparieren lassen muss.
Aber in den o.g. Fall meldet sich der Geschädigte gar nicht mehr. Das soll heissen, er lässt es weder reparieren noch fordert er finanziellen Schadenersatz.
Gruß
Raffaela
Hallo,
Aber in den o.g. Fall meldet sich der Geschädigte gar nicht
mehr. Das soll heissen, er lässt es weder reparieren noch
fordert er finanziellen Schadenersatz.
ich denke, hier greifen die üblichen Verjährungsfristen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3…
Gruß
S.J.